Informationen zur Beglaubigung von ärztlichen Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln (z.B. bestimmte Schmerzmittel, bei Substitution oder zur Behandlung von Hyperaktivitätsstörungen) auf Reisen unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Zur einheitlichen Durchführung sind zahlreiche Länder dem sog. Schengener Abkommen beigetreten und akzeptieren eine einheitliche amtliche Beglaubigung von ärztlichen Verordnungen.

Folgende Länder gehören dem Schengener Abkommen an: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Der aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten kann über das Auswärtige Amt abgefragt werden.

Für Reisen in Länder außerhalb des Schengener Abkommens existiert kein verbindliches Abkommen, es sollte dennoch eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung mitgeführt werden, damit an der Grenze die Abschätzung erfolgen kann, ob die mitgeführten Betäubungsmittel angemessen sind. Verbindliche Auskünfte dazu können die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland und die Bundesopiumstelle erteilen. Dieses kann insbesondere erforderlich sein im Falle des Mitführens von Substitutionsmitteln. Auch diese Bescheinigungen für Reisen außerhalb des Schengener Abkommens (INCB Muster) werden vom Gesundheitsamt beglaubigt.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung zur amtlichen Beglaubigung wenden Sie sich bitte an

Frau Kirsch, Tel. 02541/18-5346 oder
Frau Dettmann, Tel. 02541/18-5343

Gesundheitsamt Coesfeld, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld.

Eine Terminvereinbarung in der Nebenstelle des Gesundheitsamtes in Dülmen, Kreuzweg 25 ist unter Tel. 02594/9436-5322 möglich.

Verfahrensablauf

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um auch mögliche Rückfragen noch vor Reisebeginn abklären zu können, legen Sie uns bitte rechtzeitig (mind. 3 Wochen vor Reisebeginn) die notwendigen Unterlagen  (Kopie des Rezeptes, ausgefüllte Bescheinigung und Personalausweis/Reisepass) vor. Die Beglaubigung erfolgt nach persönlicher Vorsprache oder per Post.

Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise mitführen möchten:

  • Laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“  für Reisen im Schengen-Raum oder das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) herunter und lassen Sie diese von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

  • Lassen Sie die Bescheinigung durch das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld beglaubigen.

(Voraussetzung: Person hat Wohnsitz im Kreis Coesfeld oder behandelnder Arzt ist im Kreis Coesfeld niedergelassen)

  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.