Datenmigration des Liegenschaftskatasters in die GeoInfoDok 7

In Nordrhein-Westfalen wird das Liegenschaftskataster durch die Katasterämter der Kreise und Kreisfreien Städte geführt. Hierzu wird das Programmsystem ALKIS®
(Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) eingesetzt.

Aufgrund bundeseinheitlicher Vorgaben sind die Liegenschaftsdaten aller Bundesländer vom alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) zu überführen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Überführung der Daten in dem
Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Geobasisdaten-Migrationserlass)
geregelt. Für die Vorbereitung und die Durchführung der Migration hat der Geobasisdaten-Migrationserlass eine Zeitspanne von bis zu sechs Wochen vorgesehen.

Nach derzeitiger Planung ist eine Migration der Daten beim Katasteramt des Kreises Coesfeld nicht vor dem 01. Juli 2024 vorgesehen. Eine konkretisierende Zeitplanung zur abschließenden Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters erfolgt zur gegebener Zeit.

Zum Beginn der Migration müssen alle bei der Katasterbehörde bereits im ALKIS® vorhandenen Übernahmeprojekte abgeschlossen sein. Während der Migrationsarbeiten ergeben sich folgende Vorgaben bzw. Einschränkungen:

  • Die Vermessungsstellen müssen ihre laufenden Verfahren, die noch vor Beginn der Migration ins Liegenschaftskatasters übernommen werden sollen, rechtzeitig zur Übernahme in das Liegenschaftskataster einreichen.
  • Während des Migrationszeitraumes können Übernahmeanträge weiterhin, allerdings ausschließlich zum Zwecke der Vorprüfung der Vermessungsschriften eingereicht werden.
  • In der Zeit der Migration kann das Liegenschaftskataster nicht fortgeführt werden.
  • Sollte die Anzahl der Übernahmeanträge, die Übernahmekapazität im verbleibenden Zeitraum bis zur Migration übersteigen, wird nach Antragseingang bearbeitet.
  • Die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster über das GIS-Portal erfolgt während der Migration auf einem eingefrorenen Datenbestand, der sich auf den Zeitpunkt des Starts der Migration bezieht.
  • Die Vermessungsstellen können während der Migration keine Punktkennzeichen reservieren.
  • Die im Liegenschaftskataster nachrichtlich zu führenden Daten der Grundbuchverwaltung (Grundbuchämter) werden während der Migration ebenfalls nicht aktualisiert.
  • Mit Abschluss der Migration können keine Daten im alten Datenformat (GeoInfoDok 6.0.1) mehr abgegeben werden. Für die Neueinreichung von Vermessungsschriften können dann nur noch Daten im Datenformat der GeoInfoDok 7.1.2 verwendet werden.
  • Kunden, die Daten des NBA-Verfahrens nutzen, müssen nach der Migration ein neues NBA-Verfahren aufsetzen. Es ist von den Nutzern sicherzustellen. dass die dort eingesetzten Programme spätestens zu diesem Zeitpunkt kompatibel zur GeoInfoDok 7.1.2 sind.

Informationen über den aktuellen Stand der landesweiten Umstellungsarbeiten der einzelnen Katasterbehörden veröffentlicht die Bezirksregierung Köln mit der sog. Meilensteinplanung unter dem o.a. aufgeführten Link zum Geobasisdaten-Migrationserlass

Alle von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht Dokumente zur Umstellung auf die GeoInfoDok 7.1.2 können auf dem BSCW unter dem Punkt Vorgaben ALKIS NEU eingesehen werden.