Gemäß Landeshebammengesetz (LHebG) NRW i. V. m. § 7 Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO) NRW sind Hebammen/Entbindungspfleger verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren in einem Umfang von 60 Stunden (Unterrichtseinheit = 45 Zeitminuten) fortzubilden und diese Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt nachzuweisen.

Der vorgeschriebene Fortbildungsnachweis sollte anhand von Teilnahmebescheinigungen wie folgt erbracht werden:

  • Notfallmanagement:  20 Stunden - verpflichtend -
  • Berufsaufgabenbezogene Kenntnisse
  • Sonstige Fortbildungen, die die Kriterien der fachlichen und berufspädagogischen Eignung erfüllen

„Hinweis
Bis zum 31.03.2024 sind die jeweiligen Gesundheitsämter der Kreise und kreisfreien Städte wie bisher für Sie zuständig, ab dem 01.04.2024 liegen die Zuständigkeiten bei den jeweiligen Bezirksregierungen.“

Zuständige Stelle

53 - Gesundheitsamt
Schützenwall 16
48653 Coesfeld

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