Tierseuche BHV1
Der Begriff BHV1 ist die Abkürzung für den Krankheitserreger Bovines Herpes Virus Typ 1. Eine Infektion mit diesem Erreger verursacht bei Rindern eine hochansteckende Allgemeinerkrankung, die meist akut verläuft.
Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Man unterscheidet zwischen zwei unterschiedlichen Krankheitsbildern: 
  • eine respiratorische Form (IBR), die im oberen Atmungstrakt heftige Entzündungserscheinungen der Schleimhäute hervorruft und 
  • eine genitale Form (Deckseuche, IPV/IBP), die Entzündungen im Bereich der Geschlechtsorgane hervorruft.
Die unterschiedlichen Verlaufsformen treten i. d. R. getrennt auf. Die Krankheit führt in der akuten Form zu Gewichtsverlust, verringerter Milchleistung, Fieber, Atemwegssymptomen, Fruchtbarkeitsstörungen und selten auch zu Todesfällen.
Einmal mit Herpesviren infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger. In Stresssituationen können sie wieder zu Virusausscheidern werden und stellen damit eine dauerhafte Ansteckungsquelle für andere Tiere der Herde dar. Durch die akute Erkrankung entstehen rinderhaltenden Betrieben wirtschaftliche Einbußen.
Zur Eindämmung der Tierseuche wurden in der Vergangenheit intensive Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen erfolgreich durchgeführt.
Im Juni 2017 wurde Deutschland von der EU als BHV1 – freies Land anerkannt.
Zur Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus müssen die Rinderhalter jährlich Kontrolluntersuchungen in ihren Rinderbeständen durchführen lassen, nur dann dürfen Rinder in andere Bestände verbracht werden. Die Verhinderung der Seuchenverschleppung und die Früherkennung eventueller Neuinfektionen sind wichtige Elemente, um die erreichte „BHV1-Freiheit“ nicht zu gefährden.

Formular

Rechtsgrundlagen

Kosten

Gebühr für die Bescheinigung der BHV1-Freiheit:

  • Einzeltierbescheinigung: 21,00 €
  • Bescheinigung mehrere Tiere: 21,00 €
  • Bestandsbescheinigung: 21,00 €