Verbraucherbeschwerde

  • Sie haben ein Lebensmittel, das verdorben ist, ekelerregend beeinflusst wurde oder durch dessen Genuss jemand erkrankt ist?
  • Sie beanstanden den Umgang mit einem Lebensmittel oder seine Behandlung oder Bearbeitung unter unhygienischen Bedingungen?
  • Aber auch Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Tabakwaren, die gewerbsmäßig verkauft werden und Abweichungen in Aussehen und Geruch oder in ihrer Brauchbarkeit zeigen, werden überprüft.
  • Sie finden mit Ihrer Reklamation kein Gehör bei Ihrem Händler oder Einrichtung, der die Ware in Verkehr bringt?

Dann sollten Sie uns folgendes mitteilen: 

    1. Was ist der Grund Ihrer Beschwerde?
    2. Haben Sie noch Reste des Lebensmittels, möglichst mit Originalverpackung?
    3. Wo und wann wurde das Lebensmittel gekauft oder der Mangel festgestellt?
    4. Wie wurde das Lebensmittel zwischenzeitlich aufbewahrt?
    5. Ist jemand erkrankt? Wurde ein Arzt aufgesucht?
    6. Wurde bereits im Verkaufsbetrieb reklamiert?
    7. Ihren Namen, Anschrift und ggf. Telefon-Nummer.

Ihre berechtigten Beschwerden werden amtlich weiterverfolgt, sei es durch Kontrollen oder amtliche Probeentnahmen.

 Wichtig!

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Verzehr von Lebensmitteln bitte unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
Bei Verdacht auf eine kriminelle Handlung, z.B. Vergiftungsdelikte, endet die Zuständigkeit der Lebensmittelüberwachungsbehörde; die Polizei ermittelt und ist zu benachrichtigen.

Unterlagen

  • Die Mitteilung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen.
  • Beweismittel: Das beanstandete Lebensmittel, wenn noch vorhanden.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.