Informationen über die Lenk- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal im Straßenverkehr

Für das im Straßenverkehr eingesetzte Fahrpersonal wurde eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen als Schutzvorschriften erlassen. All diese Regelungen wurden unter dem Begriff  "Sozialvorschriften im Straßenverkehr" zusammengefasst.

Diese Vorschriften regeln u.a. die maximalen Fahrzeiten und die Mindestdauer für Pausen und Ruhezeiten. Sinn und Zweck dieser Regelungen ist es, die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals und die allgemeine Verkehrssicherheit sicherer zu gestalten. 

Eine entsprechnede Broschüre ("Auch Bus und Brummi brauchen Pause") mit detallierten Informationen zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet kann auf der Internetseite des Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit unter dem Punkt "Publikationen" abgerufen werden.

Zuständige Stelle

36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen

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