In Europa kehrt der Wolf in alte Lebensräume zurück, in denen er seit fast 180 Jahren ausgestorben war. Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es seit einigen Jahren wieder vereinzelte Hinweise auf durchziehende Wölfe. Aufgrund genetischer Nachweise geht das Landesumweltamt (LANUV NRW) davon aus, dass in verschiedenen Landschaftsräumen in NRW seit dem Jahr 2018 einzelne Wolfsindividuen standorttreu geworden sind. Das Umweltministerium NRW hat in den betreffenden Landschaftsräumen mit der Ausweisung von sogenannten "Wolfsgebieten," "Pufferzonen" und "Wolfsverdachtsgebieten" Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen für die Tierhalterinnen und Tierhalter geschaffen. 

Sie haben einen Wolf oder Luchs gesehen? Sie wollen einen Riss oder Tötung eines Tieres durch den Wolf melden?

Dann wenden Sie sich an den zuständigen Wolf- und Luchsberater.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 45 und 45 a Bundesnaturschutzgesetz
  • In Nordrhein-Westfalen werden Anträge auf Entnahme oder Vergrämung einzelner auffälliger oder problematischer Wölfe im Rahmen eines Ausnahmeantrags durch die zuständigen unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte beantwortet. Andere Regelungen als die im BNatSchG § 45 und 45a genannten Ausnahmeregelungen gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.