Ihr Fahrzeug ist vor 30 Jahren oder länger erstmals zugelassen worden und gleichwohl in einem guten gebrauchsfähigem Zustand und noch als "normales" Fahrzeug zugelassen? Dann können Sie nach einer Begutachtung durch den amtlich anerkannten Sachverständigen des TÜV eine Zulassung als historisches Fahrzeug beantragen.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 23 Abs. 1 c Straßenverkehrzulassungsordnung (StVZO) i.V.m. § 21 c StVZO 

Formulare

Unterlagen

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich:
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  • Gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die amtlichen Kennzeichen, das Gutachten nach § 23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  •  Es dürfen keine Kfz. Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein (Kreis Coesfeld)

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.