Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.

Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.


Rechtsgrundlagen allgemein

  • § 10 (3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Formulare

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II 
  • Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
  • die bisherigen Kennzeichen
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html