Durch die Überwachung der Geschwindigkeit auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. Insbesondere dienen die Kontrollen vor allem der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen.

Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, z.B. Kinder und ältere Menschen.

Neben der Polizei dürfen auch die Kommunen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Der Kreis Coesfeld nutzt hierfür seit Jahren stationäre Messanlagen, auch Starenkästen genannt, mit denen an besonderen Gefahrenpunkten der fließende Verkehr überwacht wird. Mit mobilen Messanlagen werden zusätzlich weitere Kontrollpunkte abgedeckt.

Rechtsgrundlagen allgemein

§ 48 Ordnungsbehördengesetz

Zuständige Stelle

36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen

E-Mail senden

Ansprechpartner