SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kraftfahrzeug-Steuer

Durch das Inkrafttreten der sogenannten SEPA-Verordnung wird das bisherige Zahlungsverfahren über die Einzugsermächtigung europaweit vereinheitlicht. Die inländischen Überweisungen und Lastschriften werden durch die europäischen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften abgelöst.

Eine Zulassung kann ab dem 01.02.2014 nur erfolgen, wenn das vorgeschriebene SEPA-Lastschriftmandat von der Kontoinhaberin / vom Kontoinhaber und von der Fahrzeughalterin / dem Fahrzeughalter unterschrieben vorliegt. Dieses SEPA-Mandat muss im Original mit den erforderlichen Unterschriften vorgelegt werden. Anstatt der Kontonummer/BLZ müssen jetzt die IBAN und die BIC Nummer angegeben werden. Diese finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder bereits auf Ihrer Bankkarte.

Falls Sie jemanden bevollmächtigen, die Zulassung Ihres Fahrzeuges zu beantragen, empfehlen wir deshalb, neben der Vollmacht zur Zulassung von Fahrzeugen dieses SEPA-Formular ausgefüllt und unterschrieben der bevollmächtigen Person mitzugeben. Eine zur Zulassung Ihres Fahrzeuges bevollmächtige Person ist durch diese Vollmacht nicht berechtigt, ein SEPA-Mandat zu Lasten Ihres Kontos abzugeben.

Weitere Informationen zum SEPA-Mandat finden Sie hier: www.zoll.de

Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen

Mit Inkrafttreten der neuen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung vom 01.07.2017 ist es nicht mehr erforderlich, dass schwerbehinderte Halter/-innen bei der Beantragung einer Kraftfahrzeugsteuervergünstigung nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz die jeweiligen Unterlagen im Original vorlegen. Ferner entfällt der Stempelaufdruck in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie dem Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis. Dieses wird somit bei einer Beendigung der Vergünstigung (bei noch vorhandenem Stempelaufdruck) auch nicht mehr entwertet. Wird bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Schwerbehinderung angegeben, so wird der Halter / die Halterin direkt vom zuständigen Hauptzollamt angeschrieben und um Einreichung der Unterlagen (Kopien) gebeten. Liegt die Zulassung des Fahrzeugs bereits länger zurück und es soll zum heutigen Zeitpunkt ein Antrag auf Steuervergünstigung gestellt werden, so gibt es nähere Informationen unter www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/steuerverguenstigungen_node.html

Zuständige Stelle

36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen

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