Umkennzeichnung von COE auf LH
Sie möchten Ihr bestehendes Kfz-Kennzeichen umkennzeichnen?
Oder haben ein neues Wunschkennzeichen?
Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen)
und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Unterlagen
- Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen ist erforderlich
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- gültigen Lichbildausweis
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigenLichtbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Besonderheiten
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Sie sind benötigen ein E-, H- oder ein Saisonkennzeichen? Dann informieren Sie sich bitte unter den folgenden Vorgängen:
Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html