Sie möchten Ihr bestehendes Kfz-Kennzeichen umkennzeichnen?

Oder haben ein neues Wunschkennzeichen?

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen)

und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten

  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.

 

Unterlagen

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich.
    Portal zur Terminreservierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen ist erforderlich
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • gültigen Lichbildausweis
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

Besonderheiten

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Sie sind benötigen ein E-, H- oder ein Saisonkennzeichen? Dann informieren Sie sich bitte unter den folgenden Vorgängen:

Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

 

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html