Ausländische Mitbürger, die sich längere Zeit in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Das Einbürgerungsrecht unterscheidet zwischen einem Rechtsanspruch auf Einbürgerung und einer Ermessenseinbürgerung.

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung, wenn

  • ein Ausländer sich 8 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhält und eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzt;
  • eine Loyalitätserklärung abgegeben wird;
  • der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige ohne Inanspruchnahme von Sozial-/Arbeitslosenhilfe bestritten wird;
  • die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird oder verloren geht;
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt;
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Diese sind gegeben durch einen mindestens vierjährigen erfolgreichen Besuch einer Schule (Note im Fach Deutsch mindestens "ausreichend") oder einen höherwertigen Schulabschluss. Falls keine deutsche Schule besucht wurde, ist die Vorlage des Zertifikats Deutsch (Stufe B 1 des Europäischen Referenzrahmens) erforderlich. Die notwendigen Kenntnisse können u.a. bei den Trägern der Integrationskurse oder bei Volkshochschulen erworben werden. 
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Im Regelfall wird der Nachweis durch das erfolgreiche Bestehen des Einbürgerungstests erbracht.

 

Hinweise:

Die Frist von 8 Jahren wird verkürzt auf 7 Jahre, wenn der Einbürgerungsbewerber den Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes erfolgreich besucht hat.

Bei besonderen Integrationsleistungen kann die Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre verkürzt werden, dieses ist im Einzelfall zu prüfen.

Daneben besteht für ausländische Ehegatten deutscher Staatsangehöriger auch die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung unter erleichterten Voraussetzungen.

 

Ein Antrag auf Einbürgerung ist persönlich bei der Einbürgerungsbehörde zu stellen.
Ein persönliches Vorsprechen bei der Einbürgerungsbehörde ist in allen Fällen nur mit Termin möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin möglichst per E-Mail unter

einbuergerung@kreis-coesfeld.de

Bitte sehen Sie aufgrund der hohen Fallzahlen von Sachstandsabfragen zu bereits gestellten Einbürgerungsanträgen ab, dieses verlängert die Bearbeitungszeiten für alle Antragsteller.

 

Unterlagen

Die für die Bearbeitung Ihres Einbürgerungsantrages benötigten Unterlagen müssen von Ihnen persönlich mit Termin eingereicht und der Antrag hier im Büro unterschrieben werden.

Folgende Unterlagen sind bei Ihrem Termin jeweils im Original und in Kopie in dieser Reihenfolge vorzulegen:

1. vollständig ausgefüllter Antrag auf Einbürgerung (bitte nicht unterschreiben)
2. gültiger Pass Heimatstaat, ID-Card oder Passersatz
3. gültige Aufenthaltserlaubnis (eAT)
4. Geburtsurkunde (Original mit ggfls. Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland)
5. ggfls. Heiratsurkunde (Original mit ggfls. Übersetzung eines vereidigten Übersetzers aus Deutschland)
6. aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (Bürgerbüro)
7. Arbeitsvertrag + die letzten 3 Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigen: aktuelle Betriebsabrechnung oder Bestätigung des Steuerberaters über den Gewinn oder Einkommenssteuerbescheid)
8. Nachweise über sonstiges Einkommen (z.B. Wohngeld, Kindergeld)
9. Mietvertrag
10. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse, z.B. Zertifikat B1* oder Nachweis über den Abschluss einer allgemeinbildenden deutschsprachigen Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium), einer deutschen Berufsausbildung, oder eines deutschen Studiums; Schüler legen die letzten 4 Zeugnisse vor.
11. Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, z.B. Einbürgerungstest* bzw. Test "Leben in Deutschland"* oder Nachweis über den Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium)
12. (sofern vorhanden) Zertifikat Integrationskurs
13. bei Schülern: aktuelle Schulbescheinigung

Ggfl.:

14. Nachweis über deutsche Staatsangehörigkeit des Ehegatten
15. Scheidungsurteil/-urkunde
16. Nachweis über 5 Jahre Einzahlung in die Altersversorgung (Versicherungsverlauf Rentenversicherung) bzw. private Renten-/Lebensversicherung
17. Staatsangehörigkeitsnachweis

 

*Das Sprachzertifikat B1 und den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“ können Sie bei den Volkshochschulen im Kreis Coesfeld ablegen. Nähere Informationen zum Test und zu den Testterminen erhalten Sie unter folgenden Telefonnummern:

  • Volkshochschule Coesfeld (02541/948118)
  • Volkshochschule Dülmen-Haltern-Havixbeck (02364/933440)
  • Volkshochschule Lüdinghausen (02591/926442)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wege zur Einbürgerung

Wege zur Einbürgerung (Kurzfassung)

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - Einbürgerung

Kommunales Integrationszentrum des Kreises Coesfeld

 

Telefonische Sprechzeiten:

montags: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs und freitags: 9:00 - 12:00 Uhr

 

Hausanschrift:
Schützenwall 18
Kreishaus II
48653 Coesfeld

 

Postanschrift:
Kreis Coesfeld
Der Landrat
32-Sicherheit und Ordnung
48651 Coesfeld

 

Formulare

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

255,00 € je Einbürgerung, 51,00 € für jedes gleichzeitig mit eingebürgerte minderjährige Kind