Mit Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.08 wurde bei der Kreisverwaltung Coesfeld die zentrale Geschäftsbuchhaltung eingeführt.

Dort erfolgt die Buchung aller Geschäftsvorfälle zur Aufzeichnung aller Veränderungen von Vermögen und Schulden. Hierzu zählen unter anderem die Forderungen an Kunden (z.B. aus Gebührenbescheiden) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Auch alle Buchungen zur Verwaltung des Anlagevermögens werden in der Geschäftsbuchhaltung durchgeführt.

Zudem wird die Inventur vorbereitet und organisiert.

Auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses wirken die MitarbeiterInnen der zentralen Geschäftsbuchhaltung mit und liefern die Daten z. B. für Zwecke des Controllings und für das Berichtswesen.

Rechtsgrundlagen

  • Kreisordnung NRW (KrO NRW)
  • Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
  • Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)
  • Dienst- und Geschäftsanweisungen des Kreises Coesfeld
  • Sowie Verwaltungsvorschriften