Die Bauleitplanung ist die Planung zur städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie hat sich an den Zielen der Raumordnung und Landesplanung und der Regionalplanung zu orientieren. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung stellen die kreisangehörigen Kommunen Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf. Bei der Aufstellung solcher Pläne wird der Kreis Coesfeld als sogenannter Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Aufgabe des Büros des Landrats, Kreisentwicklung im Bereich Bauleitplanung, ist die Koordinierung der Stellungnahmen der Fachabteilungen innerhalb der Kreisverwaltung.

Über den Themenatlas können Sie alle aktuellen Flächennutzungs- und Bebauungspläne im Kreis Coesfeld einsehen. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilen weiterhin die Bauämter der Städte und Gemeinden.