Beschreibung

Landschaftsplan Lüdinghausen, 1. Änderung

Verfahrensstand: Satzungsbeschluss

(keine Rechtskraft)

 

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hat am 20.03.2024 die 1. Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen als Satzung beschlossen. Der geänderte Landschaftsplan wird durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Coesfeld in Kraft gesetzt, sofern die Bezirksregierung Münster im Rahmen des sich nun anschließenden Anzeigeverfahrens eine Verletzung von Rechtsvorschriften nicht geltend macht.

Der Geltungsbereich des geänderten Landschaftsplans Lüdinghausen erstreckt sich gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) auf den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts.

Mit einer Fläche von 8.070 ha umfasst er den Außenbereich zwischen den Ortslagen Lüdinghausen, Senden, Ottmarsbocholt und Nordkirchen. Flächen der Gemarkung Hiddingsel sind in kleinerem Umfang betroffen.

An dieser Stelle besteht die Möglichkeit den Landschaftsplan einzusehen.

Rechtsgrundlagen