Elektronischer Reiseausweis für Ausländer

Auf Antrag kann Ihnen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden, wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen und einen Pass des Heimatlandes nicht auf zumutbare Weise erlangen können. 

Als zumutbar gilt grundsätzlich unter anderem, die erforderlichen Anträge bei der zuständigen Behörde des Heimatlandes zu stellen und zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehört in der Regel auch die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist. Weiterhin sind die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen.

Bitte begründen Sie ausführlich, warum Sie keinen Reisepass bei der Botschaft Ihres Herkunftsstaates beantragen können.

Häufig gestellte Fragen- FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Ausländer beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 97,00 €.

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose oder eines Reiseasweises für Ausländers an susidiär Schutzberechtigte beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 38,00 €.

(Stand: April 2024)