Die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung als Trink- und Brauchwasser, zur Speisung von Teichanlagen, zur Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen etc. stellt grundsätzlich eine Gewässerbenutzung gem. § 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.

Allerdings wurden vom Gesetzgeber in § 46 Wasserhaushaltsgesetz verschiedene Ausnahmen vorgesehen. Erlaubnisfrei ist demnach die Grundwasserentnahme für folgende Zwecke:

  • Versorgung eines einzelnen Haushalts
  • Versorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebs mit maximal zwei Wohneinheiten ohne Vermietung (außer bei angegliederten Gewerbebetrieben wie Hofladen, Hofcafé, Pension, Handwerksbetrieb, gewerbliche Tierhaltung, Baumschule, Gärtnerei, etc.)
  • Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs
  • Dränage von landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken
  • Entnahme von geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck (z.B. Grundwasserabsenkung während kleinerer Baumaßnahmen, Kurzpumpversuche)

In Zweifelsfällen ist die Erlaubnispflicht mit der Abt. Umwelt abzuklären. Bei größeren Entnahmen (größere Gewerbebetriebe, Bewässerungsanlagen, Grundwasserabsenkungen für größere Bauvorhaben etc.) empfiehlt sich in jedem Fall ein Vorgespräch zur Klärung spezifischer Gegebenheiten.

Die Erlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 15 Jahren, bei Beregnungen für 10 Jahre erteilt.

Wasserqualität:

Die Qualität des Trinkwassers wird durch das Gesundheitsamt (siehe unter Seiten mit ähnlichen Themen) nach den Regelungen der Trinkwasserverordnung überwacht. In weiten Teilen des Kreises Coesfeld treten erhöhte natürliche Mineraliengehalte (z.B. Fluorid, Bor, Natrium) im Grundwasser auf. Die anzutreffenden Werte liegen zum Teil so hoch, dass sie die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte überschreiten. Eine akute Gesundheitsgefährdung ist dadurch nicht gegeben, jedoch kann es über einen längeren Zeitraum zu chronischen Gesundheitsschäden kommen. Im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Rohwasserüberwachung erhebt die Abteilung Umwelt parallel zum Gesundheitsamt daher flächendeckend Daten zur Grundwasserqualität. Aus diesen Erkenntnissen können dann Rückschlüsse für die zukünftige Sicherstellung der Wasserversorgung im Außenbereich gezogen werden.

Unterlagen

Die Anträge sind anhand der unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Formulare und Merkblätter einschließlich der darin aufgeführten Anlagen einzureichen.

Besonderes Augenmerk gilt bei Nutzung des geförderten Grundwassers als Trinkwasser der Wasseranalyse. Zur umfassenden Beurteilung der Wasserqualität (siehe oben) ist einmalig ein erweiterter Untersuchungsumfang sinnvoll und erforderlich. Daher muss dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Grundwasserentnahme für die Trinkwassernutzung eine aktuelle Analyse des Grundwassers beigefügt werden, deren Umfang dem unter dem Punkt "Formulare" aufgeführten Merkblatt entnommen werden kann.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die zu entrichtende Gebühr richtet sich nach der entnommenen Wassermenge. Die Mindestgebühr beträgt 200 €.