Der internationale Artenschutz auf der Ebene des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und der hierzu ergangenen Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft hat den Schutz der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten durch die Überwachung des internationalen Handels mit Exemplaren dieser Arten zum Ziel.

Der nationale Artenschutz bezweckt den Schutz und die Pflege der wildlebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt.

Hierzu umfasst er

  1. den Schutz der Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften vor Beeinträchtigungen durch den Menschen,
  2. den Schutz, die Pflege, die Entwicklung und die Wiederherstellung der Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten sowie die Gewährleistung ihrer sonstigen Lebensbedingungen,
  3. die Ansiedlung von Tieren und Pflanzen verdrängter wildlebender Arten in geeigneten Biotopen innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes.

Um die frei lebenden Bestände bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, ist es grundsätzlich verboten, Exemplare solcher Arten an ihren Lebensstätten zu beeinträchtigen oder sie der Natur zu entnehmen oder sie zu töten oder zu vernichten.

Zur flankierenden Unterstützung dieser Verbote regeln zusätzliche Bestimmungen in umfassender Weise auch den Besitz (siehe rechts: Artenschutz - Herkunftsnachweis / Besitzberechtigungsnachweis) und die Vermarktung von geschützten Tieren und Pflanzen (siehe rechts: Artenschutz – Geschützte Tiere und Pflanzen). Beides ist grundsätzlich verboten und nur unter bestimmten Ausnahmen erlaubt.

Wer Tiere geschützter Arten hält oder halten will, muss wissen, dass strenge gesetzliche Bestimmungen einzuhalten sind. Verantwortungsvolle Besitzer besonders geschützter Tierarten können etwa den rechtmäßigen Besitz ihrer Tiere nachweisen. Jeder Halter von geschützten Tieren sollte sich deshalb über die für „seine“ Tierart(en) geltenden Bestimmungen umfassend informieren.

Rechtsgrundlagen

  • Internationale Artenschutzbestimmungen / Völkerrechtliche Vereinbarungen
    • Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) (First Page)
      • engl. CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora)
        Auf diesen Seiten ist der gesamte Text des Washingtoner Artenschutzabkommens einschließlich der Anhänge in englischer, französischer und spanischer Sprache zu finden. Darüber hinaus werden hier die Anschriften aller Vollzugs- und wissenschaftlicher Behörden von Vertragsstaaten und Nichtvertragsstaaten genannt, sowie alle gültigen Resolutionen, Entscheidungen oder Notifkationen angeboten.
    • Konvention von Rio
    • Bonner Konvention
    • Ramsar-Konvention

  • Europäisches Gemeinschaftsrecht

Nationale Artenschutzbestimmungen u. a.

  • Bundesrecht
    • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
    • Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchGKostV)
    • Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    • Verordnung über die Jagdzeiten (BJagdZV)
    • Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
    • Tierschutzgesetz (TierSchG)
    • Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport (TierSchTrV)
    • Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten

  • Landesrecht Nordrhein-Westfalen
    • Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)
    • Landesjagdgesetz
    • Gebührengesetz (GebG)
    • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) (Tarifstelle 15.b)