Menschen mit Behinderung benötigen Wohnraum, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihren spezifischen Bedürfnissen entspricht. Ziel ist es, auch für Menschen mit schwerer Behinderung Wohnformen von guter Wohnqualität an integrierten Standorten zu schaffen und bestehende stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe an den demografischen Wandel anzupassen.

Gefördert wird die Neuschaffung von Wohnplätzen durch

  1. Neubau eines selbständigen Gebäudes,
  2. Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder
  3. Änderungen von bestehendne Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zur Anpasung an geänderte Wohnbedürfnisse.

Die Förderung erfolgt durch die Gewährung von zinsverbilligten Baudarlehen und der Gewährung von hohen Tilgungsnachlässen.

Die Fördermittel können in einem besonderen Verfahren (sh. Ziffer 7 der Wohnraumförderungsbestimmungen) von den Heimträgern bei der Abteilung Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld beantragt werden. 

Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie im Internet:

Rechtsgrundlagen allgemein

Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2024

Unterlagen

Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK angeboten und können unter folgendem Link heruntergeladen werden: NRW.BANK

Kosten

Die Gebühren für eine Förderzusage betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme.

Zuständige Stelle

Wohnraumförderung
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

02541 18-6400
E-Mail senden

Ansprechpartner