Der Nachweis des Erregers der Afrikanischen Schweinepest bei einem verendeten oder einem erlegten Wildschwein führt gemäß der Schweinepest-Verordnung dazu, dass rund um den Fund- bzw. Erlegungsort weiträumige Restriktionszonen gebildet werden müssen. Das Verbringen von Schweinen (Zuchtschweine, Mastferkel und Schlachtschweine) innerhalb oder aus den Restriktionszonen heraus, setzt umfangreiche Untersuchungen der Schweine voraus.

Die Europäische Union hat nun ein freiwilliges Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben beschlossen, teilnehmende Betriebe können so einen ASP-Status erlangen und ihre Schweine einfacher verbringen. 

Das Land NRW hat dazu ein freiwilliges, beihilfegefördertes Früherkennungssystem ins Leben gerufen. Dieses System ermöglicht es den schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betrieben bereits jetzt - zu seuchenfreien Zeiten - den -Status "ASP-frei" zu erlangen.

Mit diesem Status profitieren die landwirtschaftlichen Betriebe von erheblich erleichterten Bedingungen beim Verbringen von Schweinen im Krisenfall.

Dieses System stützt sich im Wesentlichen auf drei Säulen:

  1. Überprüfung der Biosicherheit
  2. Regelmäßige virologische Untersuchung von Falltieren
  3. zweimal jährliche klinische Untersuchung der Schweine

Den Antrag auf Teilnahme am Früherkennungssystem "ASP-Statusbetrieb" erfolgt über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Tierseuchenkasse.

Näheres entnehmen Sie bitte dem aufgeführten Merkblatt sowie den beiden Checklisten:

  • Merkblatt zum Ablauf zum Statuserwerb
  • Checkliste zur Biosicherheit
  • Checkliste zur Betriebsinspektion und klin. Untersuchung

Anbei befindet sich des Weiteren ein Merkblatt zu Vermarktungsregelungen bei der Verbringung von Tieren und tierischen Produkten im Falle des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen.