Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen – sie nimmt eine neutrale Position ein und

  • berät, begleitet und unterstützt  den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
  • bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
  • informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
  • bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
  • soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
  • erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
  • kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
  • vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
  • begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
  • ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.

 
Zuständigkeiten:

Kreis Coesfeld
Abteilung 51 - Jugendamt
Kreishaus V
Schützenwall 10
48653 Coesfeld

Verwaltungsnebenstelle Lüdinghausen
Abteilung 51 - Jugendamt
Graf-Wedel-Str. 2
59348 Lüdinghausen

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Informationen zum Datenschutz

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