Die Jugendleiterin-Card bzw. Jugendleiter-Card (JuLeiCa) legitimiert ehrenamtlich engagierte Menschen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie staatlichen und nichtstaatlichen Stellen als kompetente und qualifizierte Jugendgruppenleiterinnen und –leiter.

Darüber hinaus dient sie als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen (s. Dokumente), die an die Funktion „JugendleiterIn“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B.

  • Freistellungen,
  • Erstattungen von Verdienstausfall,
  • Inanspruchnahme von Vergünstigen,
  • Fahrpreisermäßigung,
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
  • Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit,
  • Besuche von Kulturveranstaltungen,
  • Besuche von Freizeiteinrichtungen,
  • Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
  • Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.

Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden.

Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer JuLeiCa sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.

Weitere Informationen

Zuständigkeit

  • für Coesfeld das Städtische Jugendamt Coesfeld, Rathaus, 48653 Coesfeld (www.coesfeld.de)
  • für Dülmen das Städtische Jugendamt Dülmen, Rathaus, 48249 Dülmen (www.duelmen.de)
  • für die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden das Kreisjugendamt Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld

Ortsrecht

  • Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe unten Dokumente)

Unterlagen

  • Lichtbild (siehe unter "Weitere Informationen" Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung)
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit durch eine pädagogische Fachkraft
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten; a`45 Minunten)

Rechtsgrundlagen

Kosten

Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.