Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern für Andere mit Kraftfahrzeugen (auch PKW`s), die einschließlich eines verwendeten Anhängers ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben. Er ist genehmigungspflichtig.

Wenn Sie beabsichtigen, Güterkraftverkehr nur innerhalb der BRD auszuüben, ist eine Erlaubnis nach § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes ausreichend. Wollen Sie daneben aber auch Güterbeförderungen in, nach oder durch einen Mitgliedstaat der EG durchführen, so benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz (sog. EG-Lizenz). Die Erlaubnis nach § 3 GüKG wird bei Neuantragstellern auf 5 Jahre befristet, danach wird sie unbefristet erteilt. Die EG-Lizenz ist grundsätzlich alle 5 Jahre neu zu beantragen.

Hinweis:
Für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr innerhalb der BRD ist der Abschluss einer Güterschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Beförderung mitzuführen.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz ist:

  • die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
  • Zuverlässigkeit
  • finanzielle Leistungsfähigkeit

Weitere Informationen zu Existenzgründung im Güterkraftverkehr und zum gewerblichen Güterkraftverkehr erhalten Sie auf folgenden Internetseiten:

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Verordnung (EWG) Nr. 881/92
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverker

Formulare

Unterlagen

Mindestens vorzulegende Antragsformulare, Eigenkapital- und ggfls. Zusatzbescheinigungen für den antragstellenden Unternehmer:

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozialversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung ggfls. Zusatzbescheinigung (Die ausgefüllten Vordrucke sind von einem Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstitutes zu unterzeichnen)
  • Nachweis der fachlichen Eignung, soweit keine "zur Führung der Geschäfte bestimmte Person" bestellt wird.

Für die zur Führung der Geschäfte bestimmte Person:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses


Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.

Kosten

Für die Erteilung der Erlaubnis oder EG-Lizenz entstehen Gebühren nach der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr. Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Kontaktperson.

Zuständige Stelle

36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen

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Ansprechpartner