Im Kreis Coesfeld gibt es 11 Freiwillige Feuerwehren in den Städten und Gemeinden.

Die Aufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Landrat; er wird unterstützt vom Kreisbrandmeister (KBM) und dessen 2 Stellvertretern.

Zuständig:

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen.

Hinweise:

Bei den Städten und Gemeinden sind etwa 1200 Feuerwehrkräfte ehrenamtlich tätig. Daneben sind bei den Mittleren Städten Coesfeld und Dülmen 19 hauptamtliche Feuerwehrkräfte eingesetzt, die in Dülmen teilweise auch im Rettungsdienst eingesetzt sind.

Hohe technische Anforderungen aber auch veränderte Aufgabenschwerpunkte haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren geprägt. Das Aufgabenbild der Feuerwehr ist weggerückt von der klassischen Brandverhütung  und -bekämpfung hin zum technischen Hilfsdienst bei Betriebsunfällen, Verkehrsunfällen und -störungen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Wasser- und Sturmschäden. Dieser Anteil macht inzwischen etwa 65 % der Gesamtaufgaben aus.

Kontakt:

Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/Gemeinde bzw. bei Aufsichtsangelegenheiten die Kreisverwaltung Coesfeld.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Einsätze der Wehren sind grundsätzlich gebührenfrei; allerdings besteht in besonderen Fällen Gebührenpflicht. Hierzu wird auf die jeweilige örtliche Gebührensatzung hingewiesen.