Der Kreis Coesfeld hat sein Rechnungswesen ab dem 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (doppelte Buchführung) umgestellt. Der Haushaltsplan als Bestandteil der Haushaltssatzung bleibt weiterhin die Grundlage der Haushaltswirtschaft des Kreises Coesfeld sowie gleichzeitig die Grundlage der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen.

Vom Kreistag des Kreises Coesfeld ist jährlich eine Haushaltssatzung zu erlassen (§ 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW i. V. m. §§ 78 ff. Gemeindeordnung NRW). Dieser Haushaltssatzung ist u. a. ein Haushaltsplan beizufügen.

Im Zentrum der Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan (= ein Bestandteil des Haushaltsplans). Er beinhaltet Aufwendungen und Erträge. Gegenüber dem kameralen Rechnungssystem wird der Ressourcenverbrauch vollständig und periodengerecht erfasst. Vollständig heißt vor allem, einschließlich der Abschreibungen und der erst später zahlungswirksam werdenden Belastungen (wie z.B. Rückstellungen für später zu leistende Pensionszahlungen). Periodengerecht bedeutet, dass nicht mehr der Zeitpunkt der Zahlung über die Zuordnung zum Haushaltsjahr entscheidet, sondern der Zeitraum, in dem der Ressourcenverbrauch durch die Verwaltungstätigkeit tatsächlich anfällt. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung mit dem Ergebnisplan, die entsprechenden Ressourcen einzusetzen.

Der Finanzplan ist der zweite Bestandteil des Haushaltsplans. In diesem werden u. a. die investiven Zahlungen ausgewiesen. Die Verwaltung wird durch diese Festsetzungen zu Investitionszahlungen ermächtigt. Der Finanzplan dient auch der Finanzierungsplanung, da er neben der Investitionstätigkeit auch die Finanzbedarfe des Kreises für die laufende Verwaltungstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit, z.B. Aufnahme und Tilgung von Krediten für Investitionen, ausweist.

Die wichtigste Funktion des Haushaltsplans ist nach wie vor die sachliche Mittelfestlegung durch den Kreistag. Sie zeigt auf, dass neben dem Ergebnis- und Finanzplan auch produktorientiert gegliederte Teilpläne vom Kreis aufzustellen sind. In den Teilergebnisplänen werden die produktbezogenen Erträge und Aufwendungen und in den Teilfinanzplänen werden die bedeutenden Investitionsvorhaben maßnahmenscharf ausgewiesen. Außerdem führt die Integration der Leistungsvorgaben (Outputorientierung) in das System der Steuerung und Rechenschaft zu weiteren inhaltlichen Ergänzungen der Planungsinstrumente. Die Vorgabe von Zielen des kommunalen Handelns und die Umwandlung in messbare Vorgaben sind wichtige Ergänzungen zu den übrigen Teilen des Haushaltsplans. Die nähere Ausgestaltung bleibt den Kommunen überlassen.

Eine Anlage zum Haushaltsplan ist der Stellenplan. Er hat alle Stellen für die Beschäftigten unabhängig von ihrer Besetzung und untergliedert nach Beschäftigungsverhältnissen auszuweisen. Der Stellenplan ist in Besoldungs- und Entgeltgruppen aufzuteilen.

Der Haushaltsplan selbst entfaltet keine Außenwirkung, sodass durch diesen weder Ansprüche und Verbindlichkeiten Dritter begründet noch aufgehoben werden. Mit Beschluss des Kreistages über die Haushaltssatzung tritt eine wirksame Bindung der Kreisverwaltung Coesfeld an den Willen des Kreistages des Kreises Coesfeld ein.

Nähere Einzelheiten zu den Bestandteilen und Anlagen des Haushaltsplans regelt § 1 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW.

Den jeweils aktuellen Haushalt des Kreises Coesfeld finden Sie auf unserer Internetseite "Kreisverwaltung > Haushalt - Finanzen".

Rechtsgrundlagen

  • Kreisordnung NRW
  • Gemeindeordnung NRW