Aufenthaltstitel für Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, werden in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ausgefertigt. Aufenthaltstitel der Europäischen Union sind vereinheitlicht, um die Sicherheit zu erhöhen und  missbräuchliche Nutzung zu verhindern.

Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Der eAT wird nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Verlängerung des eAt soll  rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausländerbehörde zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abt. 32 - Sicherheit und Ordnung (Ausländerbehörde)
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

Formulare

Dokumente