Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind Sie ein Schutzberechtigter in Deutschland. Als Schutzberechtigter haben Sie das Recht, Ihre Familie (Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind) nach Deutschland zu bringen. Im Folgenden wird erklärt, wie der Familiennachzug funktioniert.

Das Auswärtige Amt hat ein Webportal zum Familiennachzug zu syrischen Schutzberechtigten eingerichtet. Es steht im Internet zur Verfügung und ist unter dem Link

https://familyreunion-syria.diplo.de/

abrufbar.

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von Schutzberechtigten, Antragstellern des Familiennachzugs zum syrischen Schutzberechtigten sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.

Da die Visumsverfahren zum Familiennachzug über das Auswärtige Amt und die zuständigen Botschaften geführt werden und auch dort die erforderlichen Anträge gestellt werden müssen, sollte Sie sich nicht scheuen, bei offenen Fragen die Unterstützung des Auswärtigen Amtes in Anspruch zu nehmen. Nachfolgend die Kontaktdaten:

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin (Postanschrift 11013 Berlin)
Telefon: 03018-17-0
Telefax: 03018-17-3402
EMail: Poststelle@auswaertiges-amt.de

Im Folgenden wird erklärt, was beim Familiennachzug zu beachten ist (Quelle: Info-Flyer der Bundesregierung zum Familiennachzug für syrische Schutzberechtigte in Deutschland)

1. Asylberechtigung oder Flüchtlingsanerkennung

Sie sind eine anerkannte schutzberechtigte Person in Deutschland. Diesen Schritt haben Sie damit abgeschlossen

2. Bitte füllen Sie oder Ihre Familie eine fristwahrende Anzeige aus.

Dieser Schritt entfällt, wenn Sie Ihre Anerkennung als Schutzberechtigter über 3 Monate zurückliegt oder Sie ledig und minderjährig sind und Ihre Eltern den Familiennachzug beantragen.

Fahren Sie dann bitte direkt mit „3. Stellen Sie einen Visumantrag“ fort.

Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) abgeben.Gehen Sie dazu auf das Webportal: http://www.familyreunion-syria.diplo.de. Klicken Sie auf „Fristwahrende Anzeige“. Füllen Sie das Formular aus: Das auswärtige Amt braucht Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Ehegatten und Ihrer minderjährigen Kinder. Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf den „Weiter“-Button am Ende des Formulars. Drucken Sie das erstellte PDF-Dokument des ausgefüllten Formulars aus. Ihre Familienangehörigen müssen das ausgedruckte Formular bei der Visumbeantragung vorlegen.

3. Visumantrag

Nach Abgabe der fristwahrenden Anzeige muss Ihre Familie einen Visumantrag stellen. Dazu muss Ihre Familie zunächst bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Termin vereinbaren. Aufgrund der zahlreichen Antragsteller kann es zu längeren Wartezeiten für einen Termin kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Bei ihrem Termin muss Ihre Familie das ausgefüllte Visumantragsformular einreichen. Sie können Ihrer Familie beim Ausfüllen des Antrags behilflich sein, indem Sie den Antrag bereits in unserem Webportal ausfüllen, ausdrucken und Ihrer Familie zur Unterschrift zusenden:

Gehen Sie dazu auf das Webportal: www.familyreunion-syria.diplo.de. Klicken Sie auf „Visumantrag“. Füllen Sie das Formular vollständig aus. (Eltern von minderjährigen ledigen Kindern können das Formular ebenfalls verwenden und nach dem Ausdruck die richtige Verwandtschaftsbeziehung handschriftlich ergänzen.)

Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf den „Weiter“-Button am Ende des Formulars. Sie können das erstellte PDF-Dokument des ausgefüllten Formulars speichern oder ausdrucken und anschließend Ihrer Familie per E-Mail oder per Post zusenden.

Ihre Familie muss einen Termin für die Beantragung des Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) vereinbaren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.familyreunion-syria.diplo.de/informationen-familiennachzug.

Zum Termin muss Ihre Familie persönlich vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:

  • Ausdruck der fristwahrenden Anzeige
  • ausgefüllter und unterschriebener Visumantrag
  • Reisepass
  • Nachweise (legalisierte Urkunden) über die Familienzusammengehörigkeit zum Schutzberechtigten in Deutschland.
  • Anerkennungsbescheid des BAMF
  • Aufenthaltstitel des in Deutschland wohnhaften Schutzberechtigten

Weitere Unterlagen können von der bearbeitenden Auslandsvertretung angefordert werden.

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

02541 18-3399
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