Im Bereich des Personalmanagements lassen sich zwei Bereiche ausmachen: Personalbetreuung und Personalentwicklung.

Personalbetreuung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalbetreuung bearbeiten sämtliche Personalangelegenheiten der Beschäftigten der Kreisverwaltung in zwei Hauptaufgabenbereichen: Die Personalsachbearbeitung befasst sich mit sämtlichen Maßnahmen, die das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis betreffen. In der Lohnabrechnung werden die den Beschäftigten zustehenden Entgelte und die Besoldung berechnet und zahlbar gemacht. Im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit wird diese Aufgabe auch für die Beschäftigten der Gemeinden Havixbeck und Nordkirchen wahrgenommen. Zudem sind hier Personalnebengeschäfte angesiedelt, wie die Gewährung von Reisekosten und die Verwaltung der Zeiterfassung. Neben der reinen Sachbearbeitung zählt zu der Personalbetreuung auch die Beratung der Beschäftigten und Vorgesetzten in personalrechtlichen Fragen.

Personalentwicklung

In der Personalentwicklung und Personalsteuerung wird ein zukunftsorientierter Personaleinsatz unter wirtschaftlichen und bedarfsgerechten Gesichtspunkten geplant. Diese Aufgaben stehen unter stetigem Einfluss von Personalfluktuation und demografischer Entwicklung. Auf Grundlage der Planung werden die internen und externen Ausschreibungen der zu besetzenden Stellen und die sich anschließenden Auswahlverfahren durchgeführt. Dabei sind stets die Vorgaben und Ziele zur Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen, die sich z. B. aus dem Landesgleichstellungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch IX ergeben. Ein wichtiger Punkt der Personalentwicklung ist zudem die bedarfsgerechte Gewinnung und Betreuung von Nachwuchskräften sowie die Koordinierung der Ausbildungsabläufe und der Ausbildungsinhalte.

Die Entwicklung des Personals wird mit Blick auf bestehende und künftige Anforderungen der Aufgabenerfüllung kontinuierlich begleitet. Dies erfordert eine Qualifizierung der Beschäftigten mittels Fortbildungsmaßnahmen, um so deren berufliche Entwicklung zu fördern. Dazu dienen auch weitere Instrumente wie das Beurteilungswesen, die leistungsorientierte Bezahlung oder die Führungskräftenachwuchsqualifizierung, die hier koordiniert, laufend an die aktuellen Anforderungen angepasst und anhand der neuen Aufgaben fachlich abgestimmt werden.

Im Zuge des demografischen Wandels gewinnt zunehmend auch die Gesundheit der Beschäftigten an Bedeutung. Diesem Thema widmet sich das Betriebliche Gesundheitsmanagement. Es umfasst Maßnahmen des Arbeitsschutzes, die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten sowie das Betriebliche Eingliederungsmanagement.

Weitere Elemente der Personalsteuerung sind u.a. die Aufstellung des Stellenplans, die sachgerechte Bewertung der Planstellen sowie die Entwicklung und Überarbeitung von internen Richtlinien wie auch Dienstvereinbarungen mit dem Personalrat.