Artenschutz - Kennzeichnung von geschützten Tieren durch (Foto-) Dokumentation
Wenn die Kennzeichnungspflicht mittels Fotodokumentation erfüllt werden soll, ist eine zeichnerische oder fotografische Darstellung individueller Körpermerkmale vorzunehmen, die eine Identifizierung des jeweiligen Exemplars ermöglicht.
Diese Darstellung ist zu ergänzen um eine Beschreibung des Tieres, die zumindest Angaben umfassen muss zu Größe und Länge, Gewicht, Geschlecht und Alter sowie eine Beschreibung vorhandener Besonderheiten.
So kann z. B. die Dokumentation von körperlichen Abnormalitäten oder Narben ein Tier unverwechselbar und wieder erkennbar machen. Gleiches gilt (ähnlich dem menschlichen Fingerabdruck) für Fußabdrücke (Pedigramme) und Schnabelmuster (Kraniogramme) von Vögeln.
Einige Reptilienarten weisen bereits in ihrer normalen Körperzeichnung Merkmale auf, die jedes Exemplar unverwechselbar machen. Dies sind:
- Strahlenschildkröte (Geochelone radiata)
- Griechische Landschildkröte (Testudo hermanni)
- Maurische Landschildkröte (Testudo graeca)
- Breitrandschildkröte (Testudo marginata)
- Nördliche Madagaskar-Boa (Acrantophis madagascariensis)
- Südliche Madagaskar-Boa (Acrantophis dumerili)
- Madagaskar-Hundskopfboa (Sanzinia madagascariensis)
Bei den anderen kennzeichnungspflichtigen Reptilienarten kann die Dokumentation nur dann zur Kennzeichnung eingesetzt werden, wenn im Einzelfall besondere individuelle Merkmale vorhanden sind.
Die Dokumentation kann in Form von Tierausweisen mit näheren Beschreibungen der Exemplare angelegt werden (siehe unter Formulare: „Tierausweis / Fotodokumentation (Formular)“ und „Tierausweis / Fotodokumentation (Muster)“) .
Sie ist vom jeweiligen Halter unter Behalt alter Ausweise / (Foto-) Dokumentationen in solchen Zeitabständen fortzuschreiben, dass mögliche Änderungen der Körpermerkmale nachvollziehbar sind (siehe Merkblatt Fotodumentation). Solche wiederholt angefertigten Dokumentationen sind den vorhandenen Unterlagen hinzuzufügen und müssen der unteren Naturschutzbehörde nicht vorgelegt werden.
Mehrausfertigungen des Tierausweises sind der unteren Naturschutzbehörde mit der Anmeldung (siehe rechts: Artenschutz - Meldepflicht von geschützten Tieren) von Tieren und zusätzlich auch bei der Beantragung von EU-Bescheinigungen (z. B. für Vermarktung) vorzulegen.
Bei der Abgabe eines Exemplars sind die Tierausweise dem neuen Besitzer zu dessen Nachweisführung weiterzugeben.
Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen gibt die Broschüre der DGHT von Carolin Bender: „Fotodokumentation von geschützten Reptilien“. Weitere Informationen zum Thema enthält auch das Merkblatt "Fotodokumentation für Landschildkröten" (siehe unter "Dokumente").