Ziel des Immissionsschutzes ist es, die Umwelt (Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser, Boden, Atmosphäre) vor Immissionen, wie Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht und ähnliche Einwirkungen zu schützen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen).

Die Arbeiten des Immissionsschutzes untergliedern sich in nachfolgende Hauptbereiche:

  • den genehmigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. die Zulässigkeit und Betriebsweise von Fabriken/ Anlagen)
  • den nicht genehmigigungsbedürftigen Immissionsschutz (z. B. Kleinfeuerungsanlagen, Elektrosmog, Lärm, kleinere Anlagen, etc.)

Aufgabenschwerpunkt ist die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die o. g. genehmigungsbedürftigen Anlagen unter Sicherstellung der Umweltbelange sowie Prüfung der Umweltverträglichkeit und Koordinierung der anderen Umweltbelange.

Unterlagen

  • Kartenmaterial zur Standortbestimmung
    • Übersichtsplan i.M. 1:25.000
    • Katasterplanausschnitt (Flurkarte)
    • Lageplan i.M. 1:500
  • Bauvorlagen nach den allgemeinen Bauvorschriften
  • Anlagen- und Betriebsbeschreibung mit Verfahrensbeschreibunge, Kapazitäten, Betriebszeiten, Verkehr, Schutzmaßnahmen, etc.
  • Angaben zur Luftreinhaltung
  • Schematische Darstellung (Fließbild) je nach Anlagenart als Grund-, Verfahrens- oder RI-Fließbild
  • Maschinenaufstellungsplan
  • Immissionsprognose im Hinblick auf Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüche, Keime
  • Beschreibung von Herkunft und Verbleib der Abfälle
  • Angaben zur Abwasserwirtschaft
  • Angaben zum Umgang mit wassergef. Stoffen
  • bei einem öffentlichen Verfahren Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 der 9. BImSch V
  • Angaben zur Energieeffizienz
  • Sonstige Unterlagen wie z.B. Sicherheitskonzepte
  • ggfs. Angaben zur Umweltverträglichkeit

Für die Erstellung der Antragsunterlagen sollte ein Fachmann in Anspruch genommen werden. Vor Antragseinreichung sollten Sie Ihren Antrag mit uns besprechen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung NRW.