Für Hunde, Katzen, Pferde und Nutztiere gibt es viele Impfstoffe, die das einzelne Tier bzw. ganze Tierbestände vor gefährlichen Infektionserkrankungen schützen. Eine Schutzimpfung führt nur beim gesunden Tier zum Erfolg. Daher muss vorher eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Bei privaten Tierhaltungen darf die Impfung nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden (eine Abgabe von Tierimpfstoffen an den Halter ist nicht zulässig). In Nutztierbeständen ist es möglich, dass gewerbliche Tierhalter (Landwirte) direkt Impfstoffe durch den behandelnden Tierarzt erhalten. Der Tierhalter kann dann unter der Aufsicht des Tierarztes die Impfung durchführen.

Tierarzt und Tierhalter unterliegen umfangreichen Aufzeichnungspflichten, die durch das Veterinäramt regelmäßig kontrolliert werden. Der betreuende Tierarzt muss dem Veterinäramt die Abgabe von Impfstoffen an gewerbliche Tierhalter zusammen mit einem Anwendungsplan anzeigen.

Empfehlungen und Bewertungen zur Verwendung von Impfstoffen bei Tieren finden Sie auf der Seite der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Löffler-Institut:
https://stiko-vet.fli.de/de/kommission/stikovet/

Therapienotstand bei Impfstoffen:

Für die tierseuchenrechtliche Einfuhr und Verbringung von lebenden Tierseuchenerregern und Tierimpfstoffen ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zuständig. Die Einfuhr und innergemeinschaftliche Verbringung von:

  • lebenden Tierseuchenerregern
  • tierischem Material, das lebende Tierseuchenerreger enthält
  • Lebendimpfstoffen für die Anwendung an Tieren aus den Ländern der Europäischen Union (EU)
  • Lebend- und Totimpfstoffen für die Anwendung an Tieren aus Drittländern (Nicht-EU-Ausland)

bedürfen der Genehmigung.

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des MULNV:

https://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/tierhaltung-und-tierschutz/tiergesundheit/einfuhr-und-ausnahmegenehmigungen