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Impfungen schützen Tiere zuverlässig vor ansteckenden und teilweise schweren Erkrankungen. Sie tragen dazu bei, die Gesundheit des einzelnen Tieres zu erhalten, Krankheitsverläufe deutlich abzumildern und die Ausbreitung von Infektionen in Tierbeständen zu verhindern.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Impfung ist, dass das Tier gesund und impffähig ist. Daher erfolgt vor jeder Impfung eine tierärztliche Untersuchung.

 

Wer darf Tiere impfen?

Tierimpfstoffe sind verschreibungspflichtige, immunologische Tierarzneimittel.

  • Grundsätzlich dürfen Impfungen nur durch Tierärztinnen und Tierärzte durchgeführt werden.
  • Eine Anwendung durch Tierhalter ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich, insbesondere in gewerblichen Tierhaltungen (z. B. landwirtschaftliche Betriebe).
  • Voraussetzung ist in diesen Fällen immer, dass der Impfstoff vom Tierarzt abgegeben wurde und die Anwendung nach tierärztlicher Anweisung und Einweisung erfolgt.

 

Was gilt aktuell rechtlich?

Die Anwendung von Tierimpfstoffen ist europaweit geregelt. Dabei steht die tierärztliche Verantwortung im Mittelpunkt – insbesondere bei der Beurteilung der Impffähigkeit, der Auswahl des Impfstoffes und der Durchführung der Impfung.

Eine gesonderte Anzeige der Abgabe von Impfstoffen an die Veterinärbehörde ist nach aktueller Rechtslage nicht mehr erforderlich.

 

Dokumentation

Bei der Anwendung von Tierimpfstoffen bestehen Dokumentationspflichten:

Für Tierärztinnen und Tierärzte:

    • Erwerb, Anwendung und Abgabe von Impfstoffen müssen vollständig dokumentiert werden
    • Zusätzlich zu den allgemeinen inhaltlichen Vorgaben einer Verschreibung müssen Angaben insbesondere zur Indikation, zu Lagerungs- und Anwendungshinweisen, zum Anwendungszeitpunkt oder -zeitraum sowie zur Entsorgung von Restmengen enthalten sein.
    • Die Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren
    • Eintragungen in Impfpässen dürfen nur erfolgen, wenn die Impfung durch den Tierarzt durchgeführt oder unmittelbar überwacht wurde

Für gewerbliche Tierhalter (sofern eine Anwendung zulässig ist):

    • Die Anwendung muss entsprechend den tierärztlichen Vorgaben dokumentiert werden
    • Wichtige Angaben sind insbesondere Impfstoff, Zeitpunkt, Tierbestand, Dosierung und Anwender
    • Die Dokumentation dient der Rückverfolgbarkeit und der Vorlage bei behördlichen Kontrollen

 

Verbringen und Einfuhr von Impfstoffen

  • Innerhalb der Europäischen Union dürfen zugelassene Tierarzneimittel grundsätzlich frei verbracht werden
  • Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten gelten besondere rechtliche Anforderungen; im Einzelfall können Genehmigungen erforderlich sein, wenden Sie sich bei Fragen dazu gerne an uns

 

Impfempfehlungen

Aktuelle Empfehlungen zu Impfungen bei Tieren stellt die
Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Loeffler-Institut bereit:
https://stiko-vet.fli.de

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) 2019/6
  • Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Amt/Fachbereich

39.2 - Veterinärdienst