Tierimpfstoffe
Tierarzt und Tierhalter unterliegen umfangreichen Aufzeichnungspflichten, die durch das Veterinäramt regelmäßig kontrolliert werden. Der betreuende Tierarzt muss dem Veterinäramt die Abgabe von Impfstoffen an gewerbliche Tierhalter zusammen mit einem Anwendungsplan anzeigen.
Empfehlungen und Bewertungen zur Verwendung von Impfstoffen bei Tieren finden Sie auf der Seite der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) am Friedrich-Löffler-Institut:
https://stiko-vet.fli.de/de/kommission/stikovet/
Therapienotstand bei Impfstoffen:
Für die tierseuchenrechtliche Einfuhr und Verbringung von lebenden Tierseuchenerregern und Tierimpfstoffen ist in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz zuständig. Die Einfuhr und innergemeinschaftliche Verbringung von:
- lebenden Tierseuchenerregern
- tierischem Material, das lebende Tierseuchenerreger enthält
- Lebendimpfstoffen für die Anwendung an Tieren aus den Ländern der Europäischen Union (EU)
- Lebend- und Totimpfstoffen für die Anwendung an Tieren aus Drittländern (Nicht-EU-Ausland)
bedürfen der Genehmigung.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des MULNV:
Formulare
Rechtsgrundlagen
- Tierimpfstoff-Verordnung