Verfahrenslotsinnen/Verfahrenslotsen unterstützen und beraten als unabhängige Stelle junge Menschen bis 26 Jahren, die wegen einer (drohenden) körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung einen möglichen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Familienangehörige.

Mit Hilfe des Verfahrenslotsen sollen die Hürden bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe überwunden und junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien entlastet werden.

Die Beratung und Unterstützung umfasst die Bereiche der Antragstellung, Verfolgung und Inanspruchnahme der entsprechenden Leistungen, damit eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weitestgehend ermöglicht wird.

Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

Für die Stadt Dülmen ist das dortige Jugendamt zuständig:
Serviceportal Stadt Dülmen

Informationen zum Datenschutz

Der Kreis Coesfeld nimmt den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn eine Rechtsgrundlage besteht oder Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erklärt haben. Die näheren Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Rechtsgrundlagen

  • § 10b Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe -

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.