Aus ca. 6.700 Hausbrunnen im Kreis Coesfeld wird Grundwasser zu Trinkwasserzwecken gefördert.

Um die Gesundheit der Nutzer zu schützen, wird nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Qualität des Wassers dieser Eigenwasserversorgungsanlagen vom Gesundheitsamt überwacht. Dieses geschieht durch Festlegung von Untersuchungsumfängen und -abständen, Kontrolle der Analysebefunde, Besichtigungen und Beratungen vor Ort oder bei Bedarf durch ordnungsrechtliche Maßnahmen.

Mindestens einmal pro Jahr ist das Wasser auf bakteriologische Verunreinigungen zu untersuchen. Darüber hinaus wird es neben anderen chemischen Parametern in der Regel alle 3 Jahre auf Nitrat und Nitrit untersucht.

Nachweis von Coliformen Keimen, E.coli Bakterien oder Enterokokken

Bei einer Verunreinigung des Trinkwassers mit Bakterien kann es zu Erbrechen, Durchfall und ähnlichem kommen mit erheblichen Wasserverlusten. Besonders gefährdet sind dabei Säuglinge, Kleinkinder, ältere und kranke Menschen. In der Regel kann nach Erkennen und Beseitigen der Ursache durch eine Desinfektion der Brunnenanlage mit Chlor Abhilfe geschaffen werden. Eine Kontrolluntersuchung ist anschließend erforderlich.

Nitratbelastung des Trinkwassers

An den vorliegenden Untersuchungsergebnissen wird ein deutliches Nord-Süd-Gefälle bei den Nitratbelastungen sichtbar. Eine Erklärung ergibt sich aus der unterschiedlichen Bodenbeschaffenheit. Während die sandigen Böden im Norden (große Teile von Coesfeld, Billerbeck) das Nitrat aus den oberen Bodenschichten nicht aufhalten können, verhindern im Süden des Kreises die überwiegend lehmhaltigen Böden den Übertritt des Nitrats in das Grundwasser. Außerdem spielen der Brunnenausbau und die –tiefe, die landwirtschaftliche Nutzung etc. eine Rolle bei der Nitratbelastung des Grundwassers.

Die gesundheitlichen Wirkungen werden weniger durch das Nitrat selber, als durch Reaktionsprodukte ausgelöst. Aus Nitrat entstehendes Nitrit kann bei Säuglingen die sog. Blausucht (akuter Sauerstoffmangel) verursachen. Aus Nitrit und Aminen (Eiweiße aus der Nahrung) können krebserzeugende Nitrosamine entstehen. Bei Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte für Nitrat und Nitrit ist jedoch kein erhöhtes Krebsrisiko im Magen-Darm-Bereich nachgewiesen worden. Nitrate werden überwiegend durch Nahrungsmittel aufgenommen. Ca. 60 – 80 % des täglich aufgenommenen Nitrates gelangt durch den Verzehr von Salat und Gemüse in den Körper. Die restliche Nitrataufnahme erfolgt über das Trinkwasser, Fleischprodukte und andere Lebensmittel.

Wegen möglicher Ursachen, Folgen und Sanierungsvorschlägen können Sie mit den Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes Kontakt aufnehmen.

Weitere Grenzwertüberschreitungen

Die Trinkwasserverordnung legt noch eine Reihe weiterer Grenzwerte fest, z. B. für Natrium, Ammonium, Bor, Chlorid, Fluorid, Eisen und Mangan, ph-Wert, Schwermetalle wie Blei und Cadmium oder für organische Inhaltsstoffe wie z. B. polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) etc., um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Bei entsprechenden Grenzwertüberschreitungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.

Untersuchungsumfang und -abstände:

  1. Eigenwasserversorgungsanlagen (§ 2 Nr. 2c TrinkwV)
    Wasserversorgungsanlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter (m³) Trinkwasser zur eigenen Nutzung und der von Familienangehörigen entnommen werden (ohne Gewerbe, Vermietung, nicht Lebensmittelbetrieb).  
      
    1 x jährlich:
    Coliforme Keime
    E. coli Bakterien
    Enterokokken
    Koloniezahl bei 22° Celsius
    Koloniezahl bei 36° Celsius

    in der Regel alle 3 Jahre:
    Wasserstoffionen-Konzentration (pH-Einheiten)
    Elektrische Leitfähigkeit bei 25° Celsius
    Nitrat
    Nitrit
    im Südkreis (Ascheberg, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Senden) zusätzlich Fluorid
  2. Dezentrale Wasserversorgungsanlagen (§ 2 Nr. 2 b TrinkwV)
    Wasserversorgungsanlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter (m³) Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit (z. B. Vermietung, Gewerbe etc.) entnommen werden.

Nach der aktuellen TrinkwV ist das Trinkwasser der dezentralen kleinen Wasserwerke jährlich auf die Parametergruppe A und alle 3 Jahre zusätzlich auf die Parametergruppe B zu untersuchen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter(innen) des Gesundheitsamtes.

Hinweis:

Die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung unter anderem als Trinkwasser bedarf ggfls. einer wasserrechtlichen Erlaubnis der Abt. 70 – Umwelt. Entsprechende Informationen hierzu sind unter dem Begriff „Grundwasserentnahme“ eingestellt.

Unterlagen

Benötigte Unterlagen auf Anfrage.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Nach der vom Land Nordrhein-Westfalen erlassenen Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW) ist die Besichtigung der Trinkwasserversorgungsanlage gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet.