Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die bis einschließlich zum 30.09. sechs Jahre alt werden, werden schulpflichtig und im selben Kalenderjahr eingeschult. Ein wichtiger Teil des Schulaufnahmeverfahrens ist die ärztliche Untersuchung. Sie verbindet Aspekte der individuellen schul- und unterrichtsbezogenen Kindergesundheitsförderung mit solchen der kinderärztlichen Krankheitsfrüherkennung.
Das Zurückstellen „schulunreifer“ Kinder gehört der Vergangenheit an; heute geht es um die zeitgerechte Begleitung aller Kinder in die ihnen gemäße Form der schulischen Betreuung und Förderung, gleich ob in reguläre Schuleingangsphase oder primäre sonderpädagogische Förderung, z. B. auch im Rahmen des integrativen Unterrichts.  Die Schuleingangsuntersuchung unterscheidet sich in ihren Inhalten und in der Gewichtung der Ziele ganz wesentlich von den beim niedergelassenen Kassenarzt durchzuführenden Früherkennungsuntersuchungen U8 und U9 – ungeachtet der einen oder anderen Parallele und einer zeitlichen Nähe.
Da die Schuleingangsuntersuchung einen gesamten Jahrgang von Kindern vollständig erfasst, gibt sie Aufschluss über den Gesundheitszustand und die gesundheitliche Versorgung unserer Kinder. Sie ermöglicht durch örtliche und landesweite Auswertung und Vergleiche die Feststellung bestimmter Krankheitshäufungen ebenso wie die Erkennung von Unterschieden in der Versorgung und von Versorgungslücken. Ziel ist es, den Ursachen nachzugehen und diese, wenn möglich, zu beseitigen. Die Auswertungen erfolgen computergestützt, in anonymisierter Form, d.h. ohne Angaben, die Rückschlüsse auf die Eltern oder das Kind zulassen. Für die landesweite Auswertung werden die anonymisierten Daten an das Landesinstitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst (LZG) in Bielefeld  weitergegeben. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und in eine Gesundheitskarte übernommen, die das Kind während seines weiteren Schullebens begleiten wird.
Welches sind die Elemente der Schuleingangsuntersuchung?

  • Impfbuch
    Durchsicht und Hinweis auf erforderliche Schutzimpfungen
  • Sehfähigkeit
    Sehschärfeprüfung
    Prüfung des räumlichen Sehvermögens
    Prüfung der Farbunterscheidung 
  • Hörfähigkeit
    Prüfung mittels Kopfhörer-Testgerät
  • Sprechen und Sprache
  • Wahrnehmungsfähigkeit
    bezüglich optischer und akustischer Informationen
  • Bewegungsentwicklung
    Koordination, Fein- und Grobmotorik, Schreibmotorik
  • Wachstum und körperliche Entwicklung
    Größe, Gewicht, Körperkonstitution
  • Körperliche Untersuchung
    zur Krankheitsfrüherkennung, bes. an folgenden Organsystemen: Herz, Lunge, Halte-  und Bewegungsapparat, Haut, Schilddrüse
  • Aufmerksamkeit
  • Zahlenvorwissen (Zählen, Simultanerfasssung, Mengenvergleich)


Medizinische Befunde oder Verdachtsmomente teilen wir den Eltern unmittelbar mit, damit sie die Abklärung und Behandlung unverzüglich in die Wege leiten können.
Darüber hinaus beraten wir die Eltern zu den individuellen kindergesundheitlichen Gesichtspunkten, soweit sie für den Schulbeginn bedeutsam sind.
Bei besonderen Problemen, etwa im Zusammenhang mit chronischer Krankheit oder Behinderung, stimmen wir uns – in Absprache mit den Eltern – mit dem behandelnden Kinderarzt, der Klinik, der Kindertagesstätte oder der Frühförderstelle ab. Mit elterlichem Einverständnis leiten wir die für die aufnehmende Schule wichtigen Informationen weiter.

Wo findet die Schuleingangsuntersuchung statt?
Die Untersuchung wird an zwei Standorten durchgeführt :
Im Gesundheitsamt Coesfeld, Schützenwall 16, Coesfeld:
Ansprechpartnerin:
Frau Nieborg, Tel. 02541/18-5365

  • Billerbeck
  • Coesfeld
  • Dülmen
  • Havixbeck
  • Nottuln
  • Rosendahl

Im Gesundheitsamt Lüdinghausen, Graf-Wedel-Str. 2, Lüdinghausen:
Ansprechpartnerin: 
Frau Scholbrock, Tel. 02591/9183-5337

  • Ascheberg
  • Dülmen
  • Lüdinghausen
  • Nordkirchen
  • Olfen
  • Senden

Unterlagen

  • Einladungsschreiben mit ausgefüllter Rückseite             Formular: Angaben der Eltern für die schulärztliche Untersuchung
  • Impfbuch
  • Vorsorgeheft
  • Erhebungsbogen                                                            Formular: Sozialdemographischer Erhebungsbogen

Rechtsgrundlagen