Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen betreuen und fördern Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung. Die Kitas werden von verschiedenen Trägern betrieben. Es gibt kirchliche Träger, freie Träger, kommunale Träger und Elterninitiativen.
Jedes Kind hat ab der Vollendung des ersten Lebensjahres (1. Geburtstag) bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Kita oder in Kindertagespflege (u3). Das Jugendamt ist zuständig für die Kindergartenbedarfsplanung und die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz.
Das Kreisjugendamt Coesfeld ist zuständig für die insgesamt über 100 Kindertageseinrichtungen in Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden. Die Städte Coesfeld und Dülmen haben jeweils ein eigenes Jugendamt.
Sie möchten Ihr Kind für einen Betreuungsplatz anmelden? Nutzen Sie dazu das digitale Anmeldeportal mykitaVM. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie unter "Verfahrensablauf".
Bitte beachten Sie, dass bei einer Betreuung von 45 Wochenstunden in der Kita ein Bedarfsnachweis erforderlich ist. Weitere Informationen zum Bedarfsnachweisverfahren bei 45 Stunden-Betreuung finden Sie unter "Besonderheiten".
Jugendamtselternbeirat - JAEB
Der Jugendamtselternbeirat vertritt die Interessen der Eltern, deren Kinder eine Kita besuchen. Jede Kita des Kreises entsendet aus dem Kreis ihrer Elternbeiräte eine Vertretung in den Jugendamtselternbeirat. Der JAEB ist unabhängig, partei- und konfessionsübergreifend. Er vertritt die Interessen von Kindern und Eltern gegenüber der Verwaltung, Kindertageseinrichtungen und Politik. Der JAEB unterstützt die Elternbeiräte in den Kitas. Er hilft Eltern bei der Durchsetzung ihrer Rechte und informiert über Pflichten. Die Mitglieder des JAEB erledigen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
Sie erreichen den Jugendamtselternbeirat per E-Mail unter kreiscoesfeldjaeb@gmail.com. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.
Verfahrensablauf
Anmeldung für einen Kita-Platz
Anmeldeverfahren - Wie melde ich mein Kind für die Kita an?
Für alle Kommunen des Kreises Coesfeld gibt es ein digitales Anmeldeverfahren über mykitaVM. Dort können Sie sich über die Kitas informieren und Ihr Kind online für Ihre Wunsch-Kitas vormerken lassen.
Wie das Anmeldeportal funktioniert, erfahren Sie in den Flyern, die unter "Dokumente" zum Download bereitstehen.
Sollten Sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen, helfen Ihnen die Kitas vor Ort oder das Kita-Team des Jugendamtes gerne weiter.
Informationen über die Kitas - Welche Kita wähle ich für mein Kind?
Sie können Ihr Kind für eine Kita in Ihrem Wohnort anmelden. Sie können mehrere Wunsch-Kitas angeben. Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird dieser Wunsch nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz in der Wunsch-Kita besteht jedoch nicht.
Erste Informationen über die Kitas erhalten Sie im Anmeldeportal mykitaVM auch ohne vorherige Registrierung unter dem Menüpunkt "Einrichtungen". Darüber hinaus informieren die Kitas auf ihren eigenen Webseiten.
Während des Anmeldezeitraums besteht im Regelfall die Möglichkeit, die Kitas gern auch gemeinsam mit Ihrem Kind zu besuchen. So können Sie sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung und dem Außengelände, dem Team und dem pädagogischen Konzept der Kita machen. Dazu wird häufig ein "Tag der offenen Tür" angeboten oder Sie können einen Besuchstermin vereinbaren. Informieren Sie sich diesbezüglich bei den Kitas.
Vergabeverfahren - Bekomme ich einen Kita-Platz für mein Kind?
Über die Aufnahme der Kinder auf die freien Plätze in einer Kita entscheidet der Träger der Einrichtung in eigener Verantwortung (Trägerautonomie). Dazu werden die jeweiligen Aufnahmekriterien angewendet. Diese Kriterien werden durch den Rat der Kindertageseinrichtung festgelegt und sind öffentlich.
Über die Vergabe der Plätze erhalten Sie nach Abschluss der Planungen eine Rückmeldung. Dies geschieht im Regelfall Ende Januar. Sie erhalten dann eine (vorbehaltliche) Zusage mit einem Platzangebot, welches Sie innnerhalb einer Frist annehmen oder ablehnen können. Sollte keine Ihrer angegeben Wunsch-Kitas ein Platzangebot machen können, erhalten Sie im Rahmen des sogenannten Restplatzvergabeverfahrens ein Platzangebot einer anderen Kita, die noch Aufnahmekapazitäten hat.
Sofern Sie eine Zusage erhalten und den Platz angenommen haben, können Sie nach dem 15. März einen Betreuungsvertrag mit der Kita abschließen. Sofern Sie eine Absage erhalten haben, wird das Jugendamt Sie über das weitere Verfahren entsprechend informieren.
Fristen
Anmeldezeitraum- Wann melde ich mein Kind für die Kita an?
Für einen Betreuungsplatz zum Beginn des nächsten Kita-Jahres (01. August) können Sie Ihr Kind nach den Sommerferien des Vorjahres anmelden.
Beispiel: Nach den (Schul-) Sommerferien 2025 in NRW können Sie Ihr Kind für einen Kita-Platz im Kita-Jahr 2026/2027 anmelden, welches am 01.08.2026 beginnt.
Zu Beginn eines Kita-Jahres stehen regulär die meisten freien Kita-Plätze zur Verfügung, da zu diesem Zeitpunkt die schulpflichtigen Kinder aus der Kita in die Schule wechseln.
Sollten Sie aufgrund besonderer Umstände, z.B. weil Sie umziehen, unterjährig einen Kita-Platz für Ihr Kind benötigen, melden Sie sich bitte auch beim Jugendamt. Ihr Kind wird auf die Warteliste aufgenommen und schnellstmöglich ein Betreuungsplatz vermittelt.
Rechtsgrundlagen
Besonderheiten
Bedarfsnachweisverfahren 45 h Betreuung
Sofern Sie für Ihr Kind einen Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche buchen möchten, müssen Sie den Betreuungsbedarf nachweisen. Verwenden Sie dazu bitte das entsprechende Formular, welches unter "Dokumente" zum Download bereitsteht.
Warum gibt es ein Bedarfsnachweisverfahren?
Das Kreisjugendamt Coesfeld ist verpflichtet bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Grundsätzlich stehen in den Kitas die Buchungszeiten 25, 35 oder 45 Wochenstunden zur Verfügung. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche stetig angestiegen. Die Kita muss entsprechend Personal für die gebuchten Betreuungsumfänge vorhalten, unabhängig davon, ob der Betreuungsumfang tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht.
Aufgrund steigender Betreuungsbedarfe bei gleichzeitig steigendem Fachkräftemangel sind die Platzkapazitäten für 45 Wochenstunden begrenzt. Die Plätze sind daher an die Familien zu vergeben, die einen dringenden Betreuungsbedarf haben.
Wer muss einen Nachweis einreichen?
Alle Familien, die einen Platz mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden für Ihr Kind buchen möchten.
Dies betrifft sowohl Neuanmeldungen als auch Kinder, die bereits eine Kita besuchen und den Betreuungsumfang auf 45 Wochenstunden erhöhen möchten (Hochbuchung).
Wie ist der Betreuungsbedarf zu begründen?
Der Bedarf ist mittels des Formulars schriftlich zu begründen.
Kriterien, die einen erhöhten Betreuungsbedarf begründen können, sind insbesondere:
- Erwerbstätigkeit aller betreuenden Elternteile in entsprechendem Stundenumfang + ggf. Fahrtzeiten, die eine rechtzeitige Abholung des Kindes im 35 h Modell unmöglich machen.
- Ausbildung, Studium oder Sprach- oder Integrationskurs mit entsprechenden Präsenzzeiten + ggf. Fahrtzeiten, die eine rechtzeitige Abholung des Kindes im 35 h Modell unmöglich machen.
- individuelle besondere Lebenslagen des Kindes oder der Familie
Wann muss der Nachweis eingereicht werden?
Das Formular und die entsprechenden Nachweise oder Belege müssen bis spätestens zum 31.Dezember beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Wo muss der Nachweis eingereicht werden?
Der Nachweis kann per Post, per E-Mail an kita@kreis-coesfeld.de oder per Fax an das Kreisjugendamt übermittelt werden. Die Adressdaten sind auf dem Formular hinterlegt.
Erhalte ich eine Rückmeldung zu meinem Nachweis?
Sofern die Prüfung Ihres Nachweises einen Betreuungsbedarf von 45 Wochenstunden ergibt, erhalten Sie ohne weitere Mitteilung nach dem 15. März durch die Kita einen entsprechenden Betreuungsvertrag im Umfang von 45 Wochenstunden.
Wenn Sie keine oder nicht ausreichende Nachweise einreichen, kann kein Betreuungsvertrag über 45 Wochenstunden abgeschlossen werden.
Sollte es im Rahmen der Prüfung Rückfragen zu den von Ihnen eingereichten Nachweisen geben, wird sich das Kita-Team des Kreisjugendamtes mit Ihnen in Verbindung setzen.
Aufgrund der vielen Nachweisverfahren bitte ich Sie von Rückfragen zum Verfahrensstand abzusehen.
Kosten
Elternbeiträge - Was kostet mich ein Kita-Platz?
Informationen zu den Kosten für die Kindertagesbetreuung finden Sie unter Erhebung von Elternbeiträgen in Kita und Kindertagespflege.
Die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung erfolgt über die Stadt oder Gemeinde, in der die Kita liegt. Die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Alter des Kindes, Betreuungsumfang und Einkommensverhältnissen.