Um einen sinnvollen Beitrag zur pädagogischen Kinder- und Jugendarbeit zu leisten, fördert der Kreis Coesfeld die Anschaffung von Materialien für eine zeitgemäße Form der Kinder- und Jugendarbeit.

Grundsätzlich werden Zelt- und Lagermaterial, Ausstattungsgeräte für Werkräume, Audiovisuelle Medien sowie der Kinder- und Jugendarbeit dienende Spielmaterialien gefördert.

Entsprechende Anträge fördert der Kreis Coesfeld mit einem Zuschuss von bis zu 600,- € pro Antragsteller und Kalenderjahr.

Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen