Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen -
Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.
Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - (s. Dokumente) werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.
Folgende Förderpositionen sind enthalten:
- Stadtranderholungen und Ferienspiele
- Kinder- und Jugendfreizeiten
- Internationale Jugendbegegnungen
- Bildungsveranstaltungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- Projektförderung
- Jugendleiterausbildung (JULEICA)
- Ausstellung der Jugendleiterinnen-Card bzw. Jugendleiter-Card (JULEICA)
- Förderung des Ehrenamtes
- Anschaffung von Jugendpflegematerial
Ortsrecht
1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Ansprechpartner
Dokumente
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Antrag auf Gewährung eines Zuschusses / Zuschusses zu Vorfinanzierung einer Freizeit
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Betreuerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Programmablauf zum Antrag
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
- 51 / Information für Vereine und Verbände zu den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld