Der Kreis Coesfeld fördert die Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum KJHG des Landes Nordrhein-Westfalen sowie nach Maßgabe des Förderplanes des Kreises Coesfeld.

Im Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Förderbestimmungen - (s. Dokumente) werden die einzelnen Förderpositionen und das Antragsverfahren beschrieben.

  Folgende Förderpositionen sind enthalten:

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen