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Jugendleiterausbildung (JULEICA)
Kinder- und Jugendarbeit ist auf das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen angewiesen. Um diesen Personenkreis auf die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten, ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung sinnvoll und notwendig.
Inhalte von Schulungen sollten sein:
- Methoden der Jugendarbeit
- Situationen und Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
- Gruppenpädagogik
- Rechts- und Versicherungsfragen
- organisatorische Hilfen für Jugendgruppenleiterinnen und -leiter
praktische Durchführung von Jugendarbeit - Antragsverfahren und Förderungsmöglichkeiten in der Jugendarbeit
- Erste Hilfe
- aktuelle und neue Jugendthemen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 21,50 EUR pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld (s. Downloads) zu entnehmen.
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (KJFÖG)
- Gesetz zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31. Juli 1974 (GV. NW. S. 768), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.09.2001 (GV. NRW. S. 708)
- Ausbildungsempfehlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Coesfeld (erarbeitet von der „Arbeitsgemeinschaft Jugendarbeit“ im Kreis Coesfeld / siehe Downloads)
- Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter
Unterlagen
- formgerechter Antrag
- Teilnehmerliste
- detailliertes Schulungsprogramm mit Zeitangaben
- Beleg der Übernachtungsstätte
Downloads
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Antragsvordruck der Jugendämter
- 51 / Ausbildungsempfehlung AG78
- 51 / Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
- 51 / Bestellformular_Juleica_Ticket_2023
- 51 / Information für Vereine und Verbände zu den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Kinder- und Jugendarbeit ist auf das ehrenamtliche Engagement von jungen Menschen angewiesen. Um diesen Personenkreis auf die ehrenamtliche Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit vorzubereiten, ist eine entsprechende Aus- und Weiterbildung sinnvoll und notwendig.
Inhalte von Schulungen sollten sein:
- Methoden der Jugendarbeit
- Situationen und Verhalten von Kindern und Jugendlichen in der Gesellschaft
- Gruppenpädagogik
- Rechts- und Versicherungsfragen
- organisatorische Hilfen für Jugendgruppenleiterinnen und -leiter
praktische Durchführung von Jugendarbeit - Antragsverfahren und Förderungsmöglichkeiten in der Jugendarbeit
- Erste Hilfe
- aktuelle und neue Jugendthemen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 21,50 EUR pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld (s. Downloads) zu entnehmen.
Ortsrecht
- formgerechter Antrag
- Teilnehmerliste
- detailliertes Schulungsprogramm mit Zeitangaben
- Beleg der Übernachtungsstätte
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)