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Internationale Jugendbegegnungen
Internationale Jugendbegegnungen sollen der Verständigung und dem Verständnis anderer Kulturen sowie der Friedenssicherung dienen. Die Begegnungen tragen zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen bei und sollen das europäische Identitätsbewusstsein stärken.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 11,50 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen (s. Downloads).
Informationen zur Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter den Downloads.
"Was ist Internationale Jugendarbeit?"
Über Ziele, Zielgruppen, Formate und Finanzierung Internationaler Jugendarbeit usw. klärt eine neue Broschüre der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V auf. Es werden sowohl die klassischen als auch die innovative Themen der Internationalen Jugendarbeit erläutert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V..
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bis zum 01. Oktober des Vorjahres eingereicht werden:
- formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- detailliertes Begegnungsprogramm mit Einladung der ausländischen Partnergruppe
- Finanzierungsplan
- Nachweise über ein Vorbereitungstreffen etc.
Downloads
- 51 / Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Internationale Jugendbegegnungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Teilnehmerliste Internationale Jugendbegegnungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Betreuerliste Internationale Jugendbegegnung und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Internationale Jugendbegegnungen sollen der Verständigung und dem Verständnis anderer Kulturen sowie der Friedenssicherung dienen. Die Begegnungen tragen zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen bei und sollen das europäische Identitätsbewusstsein stärken.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 11,50 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen (s. Downloads).
Informationen zur Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter den Downloads.
"Was ist Internationale Jugendarbeit?"
Über Ziele, Zielgruppen, Formate und Finanzierung Internationaler Jugendarbeit usw. klärt eine neue Broschüre der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V auf. Es werden sowohl die klassischen als auch die innovative Themen der Internationalen Jugendarbeit erläutert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V..
Ortsrecht
Folgende Unterlagen müssen bis zum 01. Oktober des Vorjahres eingereicht werden:
- formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- detailliertes Begegnungsprogramm mit Einladung der ausländischen Partnergruppe
- Finanzierungsplan
- Nachweise über ein Vorbereitungstreffen etc.
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)