Internationale Jugendbegegnungen sollen der Verständigung und dem Verständnis anderer Kulturen sowie der Friedenssicherung dienen. Die Begegnungen tragen zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen bei und sollen das europäische Identitätsbewusstsein stärken.

Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 11,50 € pro Tag und Teilnehmer.

Die genauen Förderungsvoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen (s. Dokumente).

Informationen zur Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter "Dokumente".

"Was ist Internationale Jugendarbeit?"

Über Ziele, Zielgruppen, Formate und Finanzierung Internationaler Jugendarbeit usw. klärt eine neue Broschüre der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V auf. Es werden sowohl die klassischen als auch die innovative Themen der Internationalen Jugendarbeit erläutert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V..

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen bis zum 01. Oktober des Vorjahres eingereicht werden:

  • formgerechter Antrag
  • Teilnehmer- und Betreuerliste
  • detailliertes Begegnungsprogramm mit Einladung der ausländischen Partnergruppe
  • Finanzierungsplan
  • Nachweise über ein Vorbereitungstreffen etc.

Rechtsgrundlagen