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Bildungsveranstaltungen und Angebote zum Schutz der Jugend
Bildungsveranstaltungen sollen zur individuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen und sie auf eine selbstbestimmte und gesellschaftliche mitverantwortliche Lebensführung vorbereiten.
Angebote zum Schutz der Jugend sollen sensibilisieren, qualifizieren und stärken, um präventiv tätig zu werden.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/in.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen finden Sie in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan (s. Downloads).
Weitere Informationen zu der Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter den Downloads.
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Formgerechter Antrag
- Pädagogisches Konzept
- Bildungsprogramm mit Zeitangaben
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- Beleg der Übernachtungsstätte
Downloads
- 51 / Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Internationale Jugendbegegnungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Betreuerliste Internationale Jugendbegegnung und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Teilnehmerliste Internationale Jugendbegegnungen und Angebote zum Schutz der Jugend
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Prävention
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.1 - Sozialpädagogische Dienste
Bildungsveranstaltungen sollen zur individuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen und sie auf eine selbstbestimmte und gesellschaftliche mitverantwortliche Lebensführung vorbereiten.
Angebote zum Schutz der Jugend sollen sensibilisieren, qualifizieren und stärken, um präventiv tätig zu werden.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 11,50 € pro Tag und Teilnehmer/in.
Die genauen Förderungsvoraussetzungen finden Sie in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan (s. Downloads).
Weitere Informationen zu der Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter den Downloads.
Ortsrecht
- Formgerechter Antrag
- Pädagogisches Konzept
- Bildungsprogramm mit Zeitangaben
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- Beleg der Übernachtungsstätte
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)