Bildungsveranstaltungen sollen zur individuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen und sie auf eine selbstbestimmte und gesellschaftliche mitverantwortliche Lebensführung vorbereiten.

Angebote zum Schutz der Jugend sollen sensibilisieren, qualifizieren und stärken, um präventiv tätig zu werden.

Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit 4,33 € bei Tagesveranstaltungen und 12,42 € bei Veranstaltungen mit Übernachtungen.


Die genauen Förderungsvoraussetzungen finden Sie in den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan (s. Dokumente).

Weitere Informationen zu der Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie ebenfalls unter "Dokumente".

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen

Unterlagen

  • Formgerechter Antrag
  • Pädagogisches Konzept
  • Bildungsprogramm mit Zeitangaben
  • Teilnehmer- und Betreuerliste
  • Beleg der Übernachtungsstätte

Rechtsgrundlagen