BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Stadtranderholung und Ferienspiele
Stadtranderholungen und Ferienspiele ermöglicht Kindern grundlegende Erfahrungen in der Gruppe und spannende Unterhaltung. Die Angebote zeichnen sich durch die Nähe zum Wohnort aus. Die Kinder können so an einem Ferienprogramm teilnehmen, ohne dabei ihre Koffer packen zu müssen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 3,50 EUR pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen (siehe Downloads)
Weitere Informationen zur Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie unter den Downloads
Ortsrecht
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- Detailliertes Programm mit Zeitangaben der Maßnahme
Downloads
- 51 / Antragsvordruck der Jugendämter
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Betreuerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Programmablauf zum Antrag
- 51 / Stadtranderholung - Betreuerliste
- 51 / Stadtranderholung - Teilnehmerliste
- 51 / Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.1 - Sozialpädagogische Dienste
Stadtranderholungen und Ferienspiele ermöglicht Kindern grundlegende Erfahrungen in der Gruppe und spannende Unterhaltung. Die Angebote zeichnen sich durch die Nähe zum Wohnort aus. Die Kinder können so an einem Ferienprogramm teilnehmen, ohne dabei ihre Koffer packen zu müssen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von bis zu 3,50 EUR pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen (siehe Downloads)
Weitere Informationen zur Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden finden Sie unter den Downloads
Ortsrecht
- Formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- Detailliertes Programm mit Zeitangaben der Maßnahme
Frau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)