Kinder- und Jugendfreizeiten
Kinder- und Jugendfreizeiten mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen außerhalb des Familienverbandes die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligunegn ausgleichen.
Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe Dokumente)
Weitere Informationen:
- Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden (siehe Dokumente)
Ortsrecht
Unterlagen
- formgerechter Antrag
- Teilnehmer- und Betreuerliste
- detailliertes Programm der Maßnahme
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Dokumente
- 51 / Antragsvordruck der Jugendämter
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Programmablauf zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Teilnehmerliste zum Antrag
- 51 / Kinder- und Jugendförderung - Betreuerliste zum Antrag
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
- 51 / Übersicht der Förderung in den Städten und Gemeinden Stand 2023