Kinder- und Jugendfreizeiten mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen außerhalb des Familienverbandes die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligunegn ausgleichen.

Unter diesen Voraussetzungen fördert der Kreis Coesfeld entsprechende Angebote mit einem Zuschuss von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer.
Die genauen Fördervoraussetzungen sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.

  • Kinder- und Jugendförderplan  - Förderbestimmungen - (siehe Dokumente)


Weitere Informationen:

  • Förderung der Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden (siehe Dokumente)

Ortsrecht

1. Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen