Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren
Zucht- und Nutztiere dürfen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft grenzüberschreitend nur verbracht werden, wenn sie von einer Gesundheitsbescheinigung der Kreisveterinärbehörde begleitet werden. Die Kreisveterinärbehörde untersucht vor einem Transport die Tiere, stellt eine Bescheinigung aus und informiert online mittels TRACES die Empfangsbehörde über den angemeldeten Tiertransport.
Diese Regelungen gelten nicht für den Transport von Heimtieren (Hunde, Katzen), die während des Transportes von ihrem Besitzer begleitet werden). Siehe unter "Seiten mit ählichen Themen": EU-Heimtierausweis
Onlinedienstleistungen
- 39 / Besitzererklärung für Pferdehalter für die den innergemeinschaftlichen Handel mit Pferden (Assistent)
- 39 / Besitzererklärung für Pferdehalter für die den innergemeinschaftlichen Handel mit Pferden (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Pferde (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Pferde (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Pferdesperma (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Pferdesperma (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Rinder und Schweine (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Rinder und Schweine (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Schafe und Ziegen (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Schafe und Ziegen (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Geflügel (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Geflügel (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Bruteier (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Bruteier (PDF)
- 39 / Tiertransportanmeldung Eintagsküken (Assistent)
- 39 / Tiertransportanmeldung Eintagsküken (PDF)
Rechtsgrundlagen
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
Kosten
Für die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigungen werden Gebühren und ggf. Fahrtkosten erhoben; die tatsächlich zu entrichtende Gebühr hängt ab von der Art und Anzahl der zu verbringenden Tiere bzw. tierischen Produkte.