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Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen) oder Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an) oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen und Blinde (Merkzeichen "Bl") erhalten auf Antrag einen EU-einheitlichen Parkausweis, mit dem u.a. auf den sog. Schwerbehindertenparkplätzen geparkt werden darf.

Dieser blaue Parkausweis, welcher in sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU anerkannt wird, wird seit dem 01.01.2001 ausgestellt.

Anträge auf Erteilung oder Verlängerung können online gestellt werden (s. Onlinedienstleistungen unten). Auch eine formlose Beantragung ist möglich. Anträge werden im Bürgerbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde entgegengenommen. Sie
können aber auch direkt zur Abt. Straßenverkehr kommen oder die Unterlagen per Brief oder E-Mail senden.

BürgerInnen der Städte Coesfeld und Dülmen wenden sich bitte nur an die für Sie zuständige Stadtverwaltung, da sie den Parkausweis direkt von dort erhalten.

Welche Unterlagen benötigt werden und von Ihnen einzureichen sind, können Sie unter "Dokumente" nachlesen.

Sollten die o.g. Voraussetzungen für die Erteilung des EU-einheitlichen Parkausweises nicht vorliegen, kann dieser grundsätzlich nicht ausgestellt werden. In besonders gelagerten Einzelfällen, wenn sich z.B. der Gesundheitszustand der betreffenden Personen sehr schnell verschlechtert oder die betreffende Person bereits einen Änderungsantrag auf Zuerkennung eines der o.g. Merkzeichen bei der Unteren Gesundheitsbehörde in Coesfeld gestellt hat, wird bei Bedarf geprüft, ob ein vorläufiger Parkausweis ausgestellt werden kann, da die Entscheidung über einen Änderungsantrag erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis oder letzter Feststellungsbescheid der Unteren Gesundheitsbehörde
  • Aktuelles Lichtbild (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)
  • Bisheriger Parkausweis und Lichtbild, wenn nur ein Umtausch gewünscht wird (z.B. bei Verschleiß) und ein gültiger Nachweis über die Berechtiung bereits vorliegt

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

36.2 - Verkehrssicherung und -lenkung

Kosten

Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.