Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Veranstaltungen (z.B. Festumzüge, Straßenfeste, Rennsport) sind erlaubnispflichtig, wenn hierfür Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, die Veranstaltung beschränkt sich auf der Gebiet der Coesfeld und Dülmen. Diese Städte sind selbst Erlaubnisbehörde.
Für Rennen mit Kraftfahrzeugen ist zunächst eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung vom Rennverbot einzuholen, bevor solche Veranstaltungen erlaubt werden können.
Mit der Erlaubnis wird insbesondere festgelegt, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und ob Verkehrsumleitungen einzurichten sind.
Die benötigten Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt; sie können vom Veranstalter u.U. bei Tiefbauunternehmen ausgeliehen oder im einschlägigen Handel erworben werden.
Onlinedienstleistungen
- 36 / Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung (PDF)
- 36 / Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen (Assistent)
- 36 / Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen (PDF)
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Lage-/Streckenplan bzw. -skizze
- Nachweis über Veranstalterhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlagen
Kosten
- örtliche Veranstaltung: 30,00 €
- kreisweite Veranstaltung: 55,00 €
- kreisübergreifende Veranstaltung: 75,00 €