Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonntags-/Feiertagsfahrverbot (siehe unter "Seiten mit ähnlichen Themen") an allen Samstagen während der Fereinzeit Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen jeweils in beiden Fahrtrichtungen nicht verkehren.

Allerdings kann die Straßenverkehrsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen für die Durchführung von dringenden Transporten erteilen.

Hierfür zuständig ist das Straßenverkehrsamt.

Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transportes

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Einzelgenehmigung: 30,00 €
  • Dauergenehmigung: 90,00 €