Befreiung von der Gurtanlege- bzw. Helmtragepflicht
Von der Gurtanlegepflicht und von der Helmtragepflicht kann durch eine Ausnahmegenehmigung befreit werden, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen zwingend erforderlich ist. Dazu ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die Teil des Antragsvordrucks ist.
Für die Ausnahmegenehmigung ist das Straßenverkehrsamt zuständig, es sei denn, der Antragsteller ist in Coesfeld oder Dülmen wohnhaft. Diese Städte sind selbst Genehmigungsbehörde.
Unterlagen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular einschließlich ärztliche Bescheinigung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 21a, 46 Abs. 1 Nr. 5 b Straßenverkehrs-Ordnung - StVO
- Straßenverkehrsordnung
Kosten
Die Ausnahmegenehmigung wird kostenlos erteilt.