Fahrzeugbrief verloren/unbrauchbar/gestohlen
Wer die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren hat, diesem gestohlen wurde oder der alte Fahrzeugbrief unbrauchbar ist, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.
Erste Anlaufstelle bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.
Verlust/Diebstahl: Der bisherige Fahrzeugbrief wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann frühestens 14 Tage nach der Veröffentlichung des Aufgebots im Verkehrsblatt ausgestellt werden. Davor wird das neue Dokument nicht ausgegeben und vorher darf auch kein Halterwechsel stattfinden.
Erforderliche Unterlagen
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie:
- das unbrauchbar gewordene Dokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültigen Lichtbildausweis
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) gestohlen worden ist, benötigen Sie:
- die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlanzeige;
darin muss das Dokument und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges aufgeführt sein, dessen Diebstahl angezeigt wurde - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültigen Lichtbildausweis
- Die Aufbietung des Dokumentes erfolgt durch die Zulassungsstelle
- frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Aufbietung kann eine Ersatzzulassungsbescheinigung ausgestellt werden
Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) verloren ist:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vor Ort wird von dem Fahrzeughalter / der Fahrzeughalterin höchstpersönlich eine Versicherung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes abgenommen (in Vollmacht nicht möglich). Dies kann auch bei einem Notar abgegeben werden.
- Wenn Sie Käuferin / Käufer eines Fahrzeuges sind und nachweislich die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten haben, ist die Versicherung an Eides statt von Ihnen abzugeben.
- Die Aufbietung des Dokumentes erfolgt durch die Zulassungsstelle
- frühestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Aufbietung kann eine Ersatzzulassungsbescheinigung ausgestellt werden
- gültigen Lichtbildausweis
In allen Fällen gilt: Sofern das Fahrzeug zugelassen ist, muss zum Zeitpunkt der Neuausstellung die Hauptuntersuchung und ggf. die Sicherheitsprüfung gültig sein.
Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich
Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.
Zahlung nur bargeldlos möglich.
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Zahlung nur bargeldlos möglich.