Drucken Sie den Antragsvordruck  hier aus und senden Sie ihn zusammen mit den u.a. Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen).

Anträge zur Erweiterung einer Fahrerlaubnis können auch bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden. (Achtung: Dieser Service wird bei der Stadtverwaltung Dülmen nicht angeboten!)

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Es werden Fahrschulen im Kreis Coesfeld und den umliegenden Kreisen/kreisfreien Städten (Kreis Steinfurt, Stadt Münster, Kreis Warendorf, Stadt Hamm, Kreis Unna, Kreis Recklinghausen und Kreis Borken) genehmigt. Eine Zulassung über die vorgenannten Orte hinaus ist nur möglich, sofern Sie dort Ihre Ausbildung absolvieren oder sich dort Ihre Arbeitsstelle befindet (entsprechende Belege sind dem Antrag beizufügen).

 

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule

Zusätzlich bei Erweiterung auf die Klasse C1, C1E, C und CE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original

Zusätzlich bei Erweiterung auf die Klasse D1, D1E, D und DE

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zu § 11 Abs. 9 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 1 Jahr, im Original
  • Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zu § 11 Abs. 9 FeV, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Führungszeugnis (Belegart O, im Bürgerbüro Ihrer Stadt/Gemeinde zu beantragen)
  • sog. Fitness-Check nach Anlage 5 FeV, nicht älter als 1 Jahr, im Original

Zusätzlich bei gewerblicher Nutzung der C- und D-Klassen

  • Nachweis über die Grundqualifikation/Weiterbildung im Original, zur Herstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (bisherige Schlüsselzahl 95)